Autor Thema: Probezeit fast rum aber Bewerbung auf gleiche Stelle, höhere Stundenanzahl  (Read 2262 times)

DieSekretärin

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Hallo in die Runde,

ich bin ganz frisch im öffentlichen Dienst und sehe wirklich noch nicht richtig durch.
Ich arbeite nun seit 5 Monaten als Schulsekretärin 50%. Der Job ist super, ich lieb ihn und genau deswegen habe ich mich auf Empfehlung meiner Vorgesetzen im Amt auf eine ausgeschriebene 100% Stelle beworben und wurde auch zum Gespräch eingeladen. Ich freu mich natürlich riesig, wenngleich mich der Vorgang schon sehr irritiert hat, mich auf meine eigene Stelle nochmal zu bewerben, nur um mehr arbeiten zu können. Long story short. Angenommen man entscheidet sich dafür, mich auf die Vollzeitstelle zu setzen, wird dann meine Probezeit wieder um 6 Monate verlängert? Es handelt sich um die gleiche Stelle (jedoch andere Schule zwangsweise). So wirklich Lust hab ich da nämlich nicht drauf insgesamt ein Jahr auf Probe angestellt zu sein  ::)
Und wie schaut das mit dieser Erfahrungsstufe aus? Würde das dann alles wieder auf null gesetzt?

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Viele Grüße
Die Sekretärin

Spid

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Handelt es sich um denselben AG? Ist es ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Handelt es sich um dieselbe Eingruppierung?

DieSekretärin

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Hallo,
Ja, es ist der gleiche Arbeitgeber, gleiche Eingruppierung und beides unbefristete Stellen.
Vg

Spid

  • Gast
Stellen sind unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob das Arbeitsverhältnis unbefristet geschlossen worden ist. Ob eine erneute Probezeit vereinbart werden könnte, kann dann nämlich dahingestellt bleiben, da die Probezeit im Tarifregime des TVÖD bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen ohne Wirkung ist.

Die Stufenlaufzeit wird fortgesetzt und die Stufe der Entgelttabelle bleibt unberührt. Erfahrungsstufen gibt es im TVÖD nicht.

DieSekretärin

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Verstehe ich das richtig? Probezeit ist bei unbefristeten Verträgen eigentlich nicht relevant?

Spid

  • Gast
Zumindest dann, wenn der TVÖD Anwendung auf das Arbeitsverhältnis findet. Welche Wirkung hättest Du denn erwartet?

Zeussowitz

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Achtung DieSekretärin.

Nicht Probezeit mit Wartezeit nach 1 Abs. 1 KSchG verwechseln ;)

Selbst wenn man vertraglich auf die Probezeit verzichtet, kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen (innerhalb der ersten 6 Monate). Es wird lediglich auf die verkürzte Kündigungsfrist verzichtet. Insofern ist es für etwaige Kündigungen völlig egal ob Probezeit oder nicht. Wenn ich deinen Gedanken richtig verstehe, möchtest du auf einen Ausschluss der Wartezeit hinaus. Das ist aber ein anderer Sachverhalt, daher braucht das Forum mehr Infos von dir.

Spid

  • Gast
Die Wartezeit wird durch den Sachverhalt doch in keinster Weise tangiert.

Zeussowitz

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Genau. Die Threaderstellerin verwechselt aber glaube ich die beiden Begriffe. Ich wollte nur zum Wochenende eine Brücke bauen, da ich das Gefühl hatte, sie missversteht deine inhaltlich völlig korrekte Antwort.

fragmalnach

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Ich kann an der Verfahrensweise nichts irritierendes finden. Du hast derzeit eine Teilzeitstelle in Schule A, nun ist eine Stelle an Schule B zu besetzen. Es gibt ein ergebnisoffenes Ausschreibungsverfahren an dem du dich als Bewerberin beteiligst. In diesem Verfahren bist du eine interne Bewerberin unter anderen Internen und ggf. auch Externen. Der Arbeitgeber wird eine Auswahl treffen, vermutlich auch unter Berücksichtigung der Meinung der Schulleitung von Schule B - schließlich sollte die Chemie auch stimmen. Eine neue Probezeit wird sich da für dich nicht anschließen, sondern du wirst (dann in Vollzeit) weiterbeschäftigt.