Liebe Leser/innen,
wenn ein Angstellter einer großen Kommune (TvöD, Verwaltung, ca. 25 Dienstjahre, Alter 56) nach etwa 20 Dienstjahren ca. alle 2 bis 3 Jahre wegen einer wiederkehrenden Krankheit ca. 8-16 Wochen ausfällt, ist dann eine Kündigung möglich ?
Mir ist nicht klar, ob wiederkehrende Krankheit ein wichtiger Grund im Sinnde des 34 Abs. 2 TvöD ist oder ob hinsichtlich Krankheit Unkündbarkeit besteht. Ein sogenannter unündbarer Angestellter kann also meines Wissens nur ausserordentlich und nicht ordentlich gekündigt werden.
Anmerkung: Bei Dienstfähigkeit, also außerhalb der Krankheitszeiten, wird die übertragene Arbeit bzw. Aufgaben ohne Beanstandung in vollem Umfang erfüllt.
Vielleicht kennt sich jemand zu diesem Thema gut aus und kann mich verständlich aufklären.
Vielen Dank vorab für die Mühe.