Autor Thema: Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss  (Read 2809 times)

Triton

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Hallo an alle,
ich bin schon länger stille Mitleserin und möchte jetzt etwas nachfragen, das ich durch das Mitlesen hier ganz anders "gelernt" habe, als es gerade angewendet wird.

Ich möchte - eilig - einen Mitarbeiter befristet einstellen auf eine Projektwissenschaftler-Stelle mit entsprechenden E13-Aufgaben (TV-L). Nun hat der ausgewählte Kandidat seinen Masterabschluss noch nicht fertig, die Masterarbeit wird erst Ende nächsten Monats eingereicht.

Jetzt wurde mir von der Personalstelle mitgeteilt, dass eine Einstellung in E13 nur möglich ist, wenn Masterzeugnis und Masterurkunde vorgelegt werden können. OK, ist klar.

Für eine vorläufige Einstellung in E12 verlangt die Personalstelle die Vorlage einer Vorab-Bestätigung über Bestehen aller Prüfungen, u.a. auch der Masterarbeit. Bescheinigung über die Abgabe reicht nicht, die muss bewertet = benotet sein. Kann sich bestimmt jeder vorstellen, dass das dauert, bis der Prof das erledigt hat... Ohne Bescheinigung kein Arbeitsstart, also keine schnelle Stellenbesetzung...

Und jetzt frage ich mich: Ist das nicht unsinnig? Wenn der formale Grund (Master) für E13 nicht vorliegt, kann man doch eine EG tiefer einstellen - dann braucht es doch aber diesen ganzen Bescheinigungskram nicht und es könnte schnell zum gewünschten Einstiegsdatum erfolgen?!  :o

Oder habe ich da etwas ganz Grundsätzliches nicht mitgekriegt???

Dankeschön vorab für Erklärungen und ggf. gute Argumente, Triton

Spid

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #1 am: 30.07.2021 09:59 »
Einstellung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand. Tariflich ist es möglich, einen ungelernten Schulabbrecher als Apotheker einzustellen.

Triton

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #2 am: 30.07.2021 10:46 »
Danke Spid, ja, genau das ist es, was ich meinte, hier kapiert zu haben.

Nur: Mit welchen Argumenten/Belegen bekommt man nun die Personalabteilung dazu, das bitte auch so anzuwenden und auf die dann unnötige Vorabbescheinigung zu verzichten?

Spid

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #3 am: 30.07.2021 10:48 »
Da es kein tariflicher Regelungsgegenstand ist, steht es dem AG frei, sich solche Regelungen selbst zu geben oder sie mit der anderen Betriebspartei zu vereinbaren.

Schokobon

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #4 am: 30.07.2021 10:50 »
Welche Anforderungen an die Qualifikation standen denn in der Ausschreibung?

WasDennNun

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #5 am: 30.07.2021 11:02 »
Ich möchte - eilig - einen Mitarbeiter befristet einstellen auf eine Projektwissenschaftler-Stelle mit entsprechenden E13-Aufgaben (TV-L). Nun hat der ausgewählte Kandidat seinen Masterabschluss noch nicht fertig, die Masterarbeit wird erst Ende nächsten Monats eingereicht.

Jetzt wurde mir von der Personalstelle mitgeteilt, dass eine Einstellung in E13 nur möglich ist, wenn Masterzeugnis und Masterurkunde vorgelegt werden können. OK, ist klar.

Für eine vorläufige Einstellung in E12 verlangt die Personalstelle die Vorlage einer Vorab-Bestätigung über Bestehen aller Prüfungen, u.a. auch der Masterarbeit. Bescheinigung über die Abgabe reicht nicht, die muss bewertet = benotet sein. Kann sich bestimmt jeder vorstellen, dass das dauert, bis der Prof das erledigt hat... Ohne Bescheinigung kein Arbeitsstart, also keine schnelle Stellenbesetzung...
Hatten einmal eine ähnliche Situation.
Lief dann so ab:
Arbeit wurde zum Prüfungsamt gebracht und abgegeben.
Eingetütet, gestempelt versiegelt und dem Studenten mitgegeben, damit er das zum Prof bringt.
Der Prof hat sich das Ding 1h lang angesehen (vorversionen kannte er ja) und bestätigt, dass bestanden wurde.
Student geht damit zum Prüfungsamt und bekommt eine Bescheinung das er bestanden hat und einen Diplom/Master hat. Note folgt.
Fast Nicht mehr Student geht zum Personalbüro unterschreibt die Einstellungspapiere, Nachweis erbracht durch Bestanden-Lappen, Note ist da irrelevant.

Ach ja Prüfungsamt hat rumgemäkelt, dass der Student ja noch 2,5 Monate Zeit hätte bis zur Abgabe, ob er das nicht verschieben will ;), naja, er wollte halt am nächsten ersten den Job antreten.

Also tarifliche und inhaltlich alles kein Problem wenn, man gute Personaler/Prüfungsamts Mitarbeiter hat.
Zitat
Und jetzt frage ich mich: Ist das nicht unsinnig? Wenn der formale Grund (Master) für E13 nicht vorliegt, kann man doch eine EG tiefer einstellen - dann braucht es doch aber diesen ganzen Bescheinigungskram nicht und es könnte schnell zum gewünschten Einstiegsdatum erfolgen?!  :o

Oder habe ich da etwas ganz Grundsätzliches nicht mitgekriegt???

Dankeschön vorab für Erklärungen und ggf. gute Argumente, Triton
Die Personaler können ohne Probleme jemanden ohne Schulabschluss die Tätigkeiten einer EG13 Stelle übertragen.
Bis zum Nachweis des Master wäre man allerdings nur in der EG12 eingruppiert.

WasDennNun

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #6 am: 30.07.2021 11:04 »
Der nette Nebeneffekt ist mWn, dass der MA, dann wenn er nach 1-3 Monaten seine Masterurkunde vorlegt, in die EG13 Stufe 2 rutsch.  ;D

WasDennNun

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #7 am: 30.07.2021 11:07 »
Ich habe es allerdings auch schon mal erlebt, dass uns aus ähnlichem Grund Projektgelder  flöten gegangen sind, weil ein Personaler seinen Job nicht richtig gemacht (mit Ansage von uns, dass das passieren wird und er dafür verantwortlich wäre) und und eine solche Einstellung nicht durchgeführt hat.

Geld war dann weg, der Personaler allerdings dann zeitnah auch :P

Triton

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #8 am: 02.08.2021 07:56 »
Hallo Schokobon,

in der Stellenausschreibung haben wir einen Diplom- oder Masterabschluss des Studiums gesucht. Weil es eben entsprechende E13-Tätigkeiten sind, die bearbeitet werden sollen.

Viele Grüße Triton

Triton

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Antw:Eilige Einstellung MA ohne fertigen Masterabschluss
« Antwort #9 am: 02.08.2021 08:02 »
Hallo WasDennNun,

vielen Dank für die handfesten Tipps zum Vorgehen, das werde ich so weiterreichen und dann auf entsprechend motivierten Prof, Prüfungsamt und letztlich Personalstelle hoffen.

Vielleicht legt unser Bewerber auch einen Zahn zu...

Und das Hochrutschen in E13/2 werde ich dann auch noch prüfen bzw. ansprechen, wenn es soweit ist.

Hätte ich doch bloß auch am Wochenende hier ins Forum geschaut, das hätte mich dann doch etwas beruhigt. Na, ist jetzt ein guter Start in die Woche ;)

Danke nochmals!

Triton