Ich möchte - eilig - einen Mitarbeiter befristet einstellen auf eine Projektwissenschaftler-Stelle mit entsprechenden E13-Aufgaben (TV-L). Nun hat der ausgewählte Kandidat seinen Masterabschluss noch nicht fertig, die Masterarbeit wird erst Ende nächsten Monats eingereicht.
Jetzt wurde mir von der Personalstelle mitgeteilt, dass eine Einstellung in E13 nur möglich ist, wenn Masterzeugnis und Masterurkunde vorgelegt werden können. OK, ist klar.
Für eine vorläufige Einstellung in E12 verlangt die Personalstelle die Vorlage einer Vorab-Bestätigung über Bestehen aller Prüfungen, u.a. auch der Masterarbeit. Bescheinigung über die Abgabe reicht nicht, die muss bewertet = benotet sein. Kann sich bestimmt jeder vorstellen, dass das dauert, bis der Prof das erledigt hat... Ohne Bescheinigung kein Arbeitsstart, also keine schnelle Stellenbesetzung...
Hatten einmal eine ähnliche Situation.
Lief dann so ab:
Arbeit wurde zum Prüfungsamt gebracht und abgegeben.
Eingetütet, gestempelt versiegelt und dem Studenten mitgegeben, damit er das zum Prof bringt.
Der Prof hat sich das Ding 1h lang angesehen (vorversionen kannte er ja) und bestätigt, dass bestanden wurde.
Student geht damit zum Prüfungsamt und bekommt eine Bescheinung das er bestanden hat und einen Diplom/Master hat. Note folgt.
Fast Nicht mehr Student geht zum Personalbüro unterschreibt die Einstellungspapiere, Nachweis erbracht durch Bestanden-Lappen, Note ist da irrelevant.
Ach ja Prüfungsamt hat rumgemäkelt, dass der Student ja noch 2,5 Monate Zeit hätte bis zur Abgabe, ob er das nicht verschieben will
, naja, er wollte halt am nächsten ersten den Job antreten.
Also tarifliche und inhaltlich alles kein Problem wenn, man gute Personaler/Prüfungsamts Mitarbeiter hat.
Und jetzt frage ich mich: Ist das nicht unsinnig? Wenn der formale Grund (Master) für E13 nicht vorliegt, kann man doch eine EG tiefer einstellen - dann braucht es doch aber diesen ganzen Bescheinigungskram nicht und es könnte schnell zum gewünschten Einstiegsdatum erfolgen?!
Oder habe ich da etwas ganz Grundsätzliches nicht mitgekriegt???
Dankeschön vorab für Erklärungen und ggf. gute Argumente, Triton
Die Personaler können ohne Probleme jemanden ohne Schulabschluss die Tätigkeiten einer EG13 Stelle übertragen.
Bis zum Nachweis des Master wäre man allerdings nur in der EG12 eingruppiert.