Autor Thema: Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14  (Read 3638 times)

daisy

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Hallo,

ich habe mein 2. Staatsexamen abgeschlossen und bin jetzt auf Jobsuche. Eine Stelle im öffentlichen Dienst kommt für mich auch in Frage, allerdings will ich verbeamtet werden und nicht Tarifvertragbeschäftigter sein. Bei den ausgeschriebenen Stellen steht nun oft: Die Stelle ist bewertet nach Besoldungsgruppe A14 bzw. nach Entgeltgruppe 14. Meine Frage ist nun, ob ich bei solchen Stellen verbeamtet werden kann wenn ich das will oder wie wird man da eingestellt? Sorry wenn das für viele jetzt auf der Hand liegt, aber ich hatte bis jetzt ja nicht viel mit dem öffentlichen Dienst zutun und blicke noch nicht ganz durch, bei welchen Stellen ich verbeamtet werden kann und bei welchen man "nur" nach dem Tarifvertrag eingestellt wird. Da mir eine Verbeamtung wichtig ist, wäre es super, wenn ihr mir erklären könntet, wie ich bei den Stellenausschreibungen erkennen kann, ob eine Verbeamtung möglich ist.
Danke schonmal im Voraus!

Unknown

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #1 am: 02.08.2021 11:58 »
Wenn mit dem zweiten Staatsexamen Jura gemeint ist, dann kannst du direkt mit A13 einsteigen, weil du die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst bereits erworben hast. Je nachdem ob Bund oder Land kannst du nach drei Jahren nach A14 befördert werden.

daisy

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #2 am: 02.08.2021 12:03 »
Wenn mit dem zweiten Staatsexamen Jura gemeint ist, dann kannst du direkt mit A13 einsteigen, weil du die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst bereits erworben hast. Je nachdem ob Bund oder Land kannst du nach drei Jahren nach A14 befördert werden.

Ja genau, mit 2. Staatsexamen ist Jura gemeint. Meine Frage war aber viel mehr, woran ich bei den Stellen, welche zum Beispiel bei service.bund.de ausgeschrieben sind, erkenne, ob ich bei diesen auch verbeamtet werden kann. Das geht ja nicht bei jeder Stelle, oder? Manchmal ist doch auch "nur" eine Beschäftigung als Tarifvertragsbeschäftigter möglich, oder?

Organisator

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #3 am: 02.08.2021 13:07 »
Das ist von außen gar nicht zu erkennen sondern nur individuell nachzufragen.

Bastel

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #4 am: 02.08.2021 15:23 »
Manchmal wird mit einer möglichen Verbeamtung geworben.

daisy

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #5 am: 03.08.2021 09:59 »
Das ist von außen gar nicht zu erkennen sondern nur individuell nachzufragen.

Achso.. also bringt mit das nichts, wenn da steht, dass die Stelle als A13 bewertet ist? Habe gedacht das könnte der Indikator sein, weil bei manchen Stellen steht nur dass sie nach EG 13 bewertet ist, ohne dass auch etwas von A13 erwähnt wird.

Eukalyptus

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #6 am: 03.08.2021 10:47 »
Das ist von außen gar nicht zu erkennen sondern nur individuell nachzufragen.

Achso.. also bringt mit das nichts, wenn da steht, dass die Stelle als A13 bewertet ist? Habe gedacht das könnte der Indikator sein, weil bei manchen Stellen steht nur dass sie nach EG 13 bewertet ist, ohne dass auch etwas von A13 erwähnt wird.

Natürlich ist das ein Indikator. Aber keine überwiegende Wahrscheinlichkeit, oder gar Garantie. Deshalb empfehle ich eine konkrete Nachfrage (und selbst dann wird man nur Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen können, keine Garantie aussprechen).

Oberamtsfuzzi

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #7 am: 04.08.2021 02:22 »
In der Regel ist die Verbeamtung bei solchen Stellenausschreibungen nur eine Option. Insbesondere wenn die Stelle keinem Funktionsvorbehalt unterliegt (anderenfalls gibt es häufig gar keine tarifliche Einstufung). Einfach bewerben und fragen.

Hustensaft

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Antw:Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14
« Antwort #8 am: 05.08.2021 07:49 »
Man kann das durch Negativselektion erkennen:
Ist eine Stelle nur mit Entgeltgruppe ausgeschrieben, steht keine Haushaltsstelle für Beamte zur Verfügung, ergo ist hier auch keine Verbeamtung möglich. Natürlich kann man ggf. später durch internen Tausch der Stellen da etwas machen, die Einstellung erfolgt aber in jedem Fall in einem Tarifarbeitsverhältnis.

Wird in der Ausschreibung hingegen eine Beamtenstelle genannt, ist eine solche verfügbar. Haushalterisch ist damit eine Verbeamtung auf jeden Fall möglich, wenn die Stelle auch so ausgeschrieben ist, wird üblicherweise auch eine Verbeamtung angetrebt (sonst würde die Angabe keinen Sinn machen); finale Sicherheit bringt aber tatsächlich nur die Nachfrage.