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Stellenausschreibung Stelle bewertet nach A14 bzw. Eg14

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daisy:
Hallo,

ich habe mein 2. Staatsexamen abgeschlossen und bin jetzt auf Jobsuche. Eine Stelle im öffentlichen Dienst kommt für mich auch in Frage, allerdings will ich verbeamtet werden und nicht Tarifvertragbeschäftigter sein. Bei den ausgeschriebenen Stellen steht nun oft: Die Stelle ist bewertet nach Besoldungsgruppe A14 bzw. nach Entgeltgruppe 14. Meine Frage ist nun, ob ich bei solchen Stellen verbeamtet werden kann wenn ich das will oder wie wird man da eingestellt? Sorry wenn das für viele jetzt auf der Hand liegt, aber ich hatte bis jetzt ja nicht viel mit dem öffentlichen Dienst zutun und blicke noch nicht ganz durch, bei welchen Stellen ich verbeamtet werden kann und bei welchen man "nur" nach dem Tarifvertrag eingestellt wird. Da mir eine Verbeamtung wichtig ist, wäre es super, wenn ihr mir erklären könntet, wie ich bei den Stellenausschreibungen erkennen kann, ob eine Verbeamtung möglich ist.
Danke schonmal im Voraus!

Unknown:
Wenn mit dem zweiten Staatsexamen Jura gemeint ist, dann kannst du direkt mit A13 einsteigen, weil du die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst bereits erworben hast. Je nachdem ob Bund oder Land kannst du nach drei Jahren nach A14 befördert werden.

daisy:

--- Zitat von: Unknown am 02.08.2021 11:58 ---Wenn mit dem zweiten Staatsexamen Jura gemeint ist, dann kannst du direkt mit A13 einsteigen, weil du die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst bereits erworben hast. Je nachdem ob Bund oder Land kannst du nach drei Jahren nach A14 befördert werden.

--- End quote ---

Ja genau, mit 2. Staatsexamen ist Jura gemeint. Meine Frage war aber viel mehr, woran ich bei den Stellen, welche zum Beispiel bei service.bund.de ausgeschrieben sind, erkenne, ob ich bei diesen auch verbeamtet werden kann. Das geht ja nicht bei jeder Stelle, oder? Manchmal ist doch auch "nur" eine Beschäftigung als Tarifvertragsbeschäftigter möglich, oder?

Organisator:
Das ist von außen gar nicht zu erkennen sondern nur individuell nachzufragen.

Bastel:
Manchmal wird mit einer möglichen Verbeamtung geworben.

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