Autor Thema: Angeordnete Mehrarbeit  (Read 5093 times)

wednesday97

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #15 am: 03.08.2021 19:42 »
Danke für die Info,

Es geht nicht persönlich darum dass ich keine Lust habe sondern zukünftig Aufgaben anderer Personen nicht immer kompensieren möchte bzw  falsche Planungen ausbaden möchte.

Nur wenn man Angeordnete Mehrarbeit beantragen würde und sage dass ich es aus meiner depressiven Episoden nicht machen möchte,  hab ich halt Bedenken auf den Abstellgleis zu kommen


Ausserdem ist das unsere dienstvereinbarung durch die gleitende Arbeitszeit möglich angeordnete Mehrarbeit von 2h zu beantragen bei vollzeit .


Spid

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #16 am: 03.08.2021 20:13 »
Vollzeitbeschäftigte können keine Mehrarbeit leisten. Daran kann auch keine Dienstvereinbarung etwas ändern. Eine Dienstvereinbarung, die derlei versuchte, wäre dahingehend schlicht unwirksam.

WasDennNun

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #17 am: 04.08.2021 07:31 »
Ausserdem ist das unsere dienstvereinbarung durch die gleitende Arbeitszeit möglich angeordnete Mehrarbeit von 2h zu beantragen bei vollzeit .
Du meinst angeordnete Überstunden. Und diese werden auch entsprechend Vergütet?

wednesday97

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #18 am: 05.08.2021 21:58 »
Nein die werden auf ein Zeitkonto gut geschrieben die man irgendwann extra abbummeln darf

Zb 2h Angeordnete Mehrarbeit

= 2 plus Stunden


Zeussowitz

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #19 am: 05.08.2021 22:17 »
Nach wie vor beantwortest du nicht die mehrfach aufgeworfene Frage, ob es sich um Überstunden oder Mehrarbeit handelt. Je nachdem fällt die entsprechende Antwort auf deine Fragen unterschiedlich aus.

clarion

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #20 am: 05.08.2021 23:02 »
Hallo Wednesday,

Ich glaube Du hast die Rechtslage noch nicht ganz verstanden.

Üblich ist in den Ämtern inzwischen Gleitzeit mit Zeitarbeitskonten die ein mehr oder weniger großes Guthaben bzw. Minusstunden ausweisen dürfen. Die Mitarbeiter entscheiden eigenverantwortlich, wieviel Plus und Minusstunden sie aufbauen.  Das ist durch Dienstvereinbarung geregelt. Das Stundenguthaben auf den Arbeitszeitkonten  sind aber keine  angeordnete Mehrarbeit.  Der Arbeitsnehmer entscheidet,  zu welchen Zeiten er die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt.

Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Arbeit in einer gewissen Frist erledigt haben muss und diese Arbeit nicht in der Sollarbeitszeit schaffbar ist, dann kann er in bestimmten Situationen  Mehrarbeit anordnen, und dies auch nur wenn der Arbeitsvertrag die Möglichkeit vorsieht, was z.B. bei Straßenwärtern, Kläranlagen-MA usw. regelmäßig vereinbart sein dürfte.  Der Arbeitgeber muss triftige Gründe für die Anordnung haben, z.B Naturkatastrophen,  Flüchtlingskrise, große Teile der Mitarbeiterschaft ist zeitgleich erkrankt  etc. und pp. Pures Organisationsversagen, z.B. verfehlte Einstellungspolitik, sind nicht hinreichend triftig, um Mehrarbeit anzuordnen.

Wenn im öD. von Überstunden geredet wird, sind meistens Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonten gemeint,  aber nicht angeordnete Mehrarbeit.

Spid

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #21 am: 06.08.2021 06:55 »
Hallo Clarion,

ganz offenkundig hast Du die Rechtslage noch nicht ganz verstanden, meinst aber trotzdem, sie anderen erklären zu können.

Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die TZB über die vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von VZB leisten, §7 Abs. 6 TV-L. Für die Anordnung von Mehrarbeit - wie auch von Überstunden - bedarf es in den Tarifregimen des öD eben keinen triftigen Grund, sondern lediglich betrieblicher Notwendigkeit, §6 Abs. 5 TVÖD/TV-L - und bei TZB eben eine arbeitsvertragliche Regelung oder deren Zustimmung.

Überstunden und dafür zustehende Zuschläge können ausschließlich auf einem Zeitkonto nach §10 TV-l gebucht werden, gleiches gilt auch für Zuschläge, die für Mehrarbeit aufgrund der BAG-Rechtsprechung anfallen. Die Buchung sonstiger vom AG veranlaßter Zeitguthaben auf das Gleitzeitkonto - bspw. sonstige angeordnete Arbeitsstunden oder zuschlagspflichtige Mehrarbeitsstunden an sich - ist zwar tariflich zulässig, sie sind aber zwingend nach §8 Abs. 4 TV-L zu behandeln. Zudem unterliegen sie keinen Kappungs- oder Verfallsregelungen, die die entsprechende Vereinbarung zum Gleitzeitkonto vorsieht. Eine solche Regelung ist nur dann rechtmäßig, wenn sie ausschließlich die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch den AN begrenzt, ihn also davon abhält, unbegrenzt Zeitguthaben aufzubauen. Dies ist bei auf Veranlassung des AG geleisteten Arbeitsstunden eben gerade nicht der Fall. Werden beide Arten von Zeitguthaben nicht getrennt erfaßt, ist eine entsprechende Regelung zum Verfall insgesamt nichtig.

Mehrarbeit, Überstunden und Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind, sind tariflich abschließend definiert und geregelt. Eine andere Definition ist einer Dienst-/Betriebsvereinbarung also nicht möglich. Wer die eindeutig definierten Begrifflichkeiten anders verwendet, trägt nicht nur zur Verwirrung anderer bei, sondern ist wohl auch höchstselbst verwirrt.

clarion

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #22 am: 06.08.2021 07:12 »
Ich gebe zu , Deine Ausführungen sind wesentlich fundierter als meine. Deine Antworten sind manchmal aber so knapp gehalten,  dass der Ratsuchende verwirrter ist als vorher. Erst Dein letztes Posting gibt Wednesday hinreichend Input um zu beurteilen was bei ihr oder ihm zutrifft.

WasDennNun

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #23 am: 06.08.2021 09:06 »
Vielleicht sollte man mal ein FAQ oder Glossar zu diesen Worten hier irgendwo als Thread ablegen.
Damit ein geneigter Forist, sich vor Fragestellung oder umgehend nach verwirrter Fragestellung dort einfinden kann zur Begriffserklärung
 8)

Thiesi

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #24 am: 09.08.2021 04:55 »
Dann könnte Spid sich auch das gebetsmühlenartige Wiederholen von "TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert." sparen. Obwohl - wahrscheinlich nicht.
"We're with you all the way, mostly"

Finanzer

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #25 am: 09.08.2021 06:55 »
@Thiesi: Manche Dinge müssen nunmal so lange wiederholt werden, bis sie verstanden wurden.

@WasDennNun: Grundsätzlich wäre so ein FAQ eine interessante Idee

Thiesi

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #26 am: 09.08.2021 14:23 »
Da die Empfänger:innen ja jeweils unterschiedlich sind - meist zumindest -, befürchte ich, dass es einer gefühlt unendlichen Anzahl Iterationen bedarf.
"We're with you all the way, mostly"

Spid

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #27 am: 09.08.2021 14:34 »
Ob die Empfänger innen oder außen sind, dürfte unbeachtlich sein.

Thiesi

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #28 am: 09.08.2021 14:55 »
Was nichts an dem Umstand ändert, dass Fragen wie "Bin ich korrekt eingruppiert?" gefühlt täglich gestellt & von dir normalerweise mit dem von mir zitierten Textbaustein zutreffend & abschließend beantwortet werden. Zumindest diesen Teil ihrer Frage könnten sich die Fragestellenden also ganz leicht selbst beantworten, so eine etwaige FAQ-Liste einen Eintrag hierfür aufwiese - und besagte FAQ-Liste nicht vor dem Stellen der Frage unbeachtet bliebe.

Da sich ja in vielen Fällen herausstellt, dass die Annahme einer falschen Bezahlung auf tatsächlich ausgeführten, nicht aber wirksam dauerhaft übertragenen Aufgaben beruht, könnte so auf alle Threads verzichtet werden, in denen am Ende sowieso nur genau das herauskommt: Aufgaben werden lediglich ausgeführt, wurden aber niemals wirksam zur dauerhaften Ausführung übertragen => keine Anhaltspunkte für zu niedrige Entlohnung.

Und in den restlichen Fällen würden die Fragenden hoffentlich gleich von Anfang an Informationen darüber mitliefern, wann genau ihnen welche Aufgaben übertragen wurden.

"We're with you all the way, mostly"

Spid

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Antw:Angeordnete Mehrarbeit
« Antwort #29 am: 09.08.2021 15:04 »
und besagte FAQ-Liste nicht vor dem Stellen der Frage unbeachtet bliebe.

Das dürfte das größte Problem darstellen.