Autor Thema: TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung  (Read 3516 times)

GasWasserSch

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TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« am: 03.08.2021 11:07 »
Hallo liebe Forenmitglieder,

wir wollen als Stadtwerk (Eigenbetrieb der Stadt mit TVöD-VKA) weg von unserem bisherigen Tarifvertrag und hin zum TV-V. Allerdings erfüllen wir wegen den Bädern und der Kläranlage die offensichtlichen Voraussetzungen mit 90% der Beschäftigten im Versorgungsbereich gemäß Vertrag nicht.
Im zweiten Absatz des Geltungsbereiches vom TV-V heißt es aber, dass man ungeachtet dieses Kriteriums diesen Vertrag anwenden kann.
Wenn ich mir andere (auch kleinere) Stadtwerke anschaue, die ebenfalls noch Querverbünde aus Bädern haben, so muss es doch möglich sein, den Tarifvertrag zu wechseln.
Hat jemand damit Erfahrungen?

Beste Grüße und danke schon mal für die Antworten

Spid

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #1 am: 03.08.2021 11:15 »
Ihr erfüllt doch bereits durch die Rechtsform als Eigenbetrieb nicht die Voraussetzungen. §1 Abs. 2 TV-V setzt einen entsprechenden landesbezirklichen Tarifvertrag voraus.

GasWasserSch

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #2 am: 03.08.2021 11:20 »
Hilft die Information, dass es sich um Bayern handelt?

Müssten wir also zunächst die Rechtsform in eine GmbH umwandeln?

Spid

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #3 am: 03.08.2021 11:25 »
Ob eine landesbezirkliche Erwiterung des Geltungsbereichs vorliegt, sollte der AG doch über den KAV klären können.

Auch andere rechtlich selbständige Organisationsformen kommen in Betracht.

Kaiser80

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #4 am: 03.08.2021 11:29 »
Hilft die Information, dass es sich um Bayern handelt?

Müssten wir also zunächst die Rechtsform in eine GmbH umwandeln?

Nicht zwingend GmbH. Entscheidend, wie Spid ausführt, ist die rechtlich selbständige Organisationsform. Im kommunalen Bereich ist da die GmbH vorherrschend. Die Entsorgung des Abwassers ist i.d.R. ja hoheitliche Aufgabe und hat bei der Kommune zu verbleiben. In der Praxis übernimmt die z.B. "Stadtwerke-GmbH" dann die Betriebsführung.

GasWasserSch

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #5 am: 03.08.2021 11:39 »
Okay, dann gäbe es also die Möglichkeit mit dem landesbezirklichen TV und die selbstständige Rechtsform. Dann bin ich mal gespannt, ob sich der Stadtrat dafür erweichen lässt.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Börnie

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #6 am: 09.08.2021 12:39 »
Ob Eure Stadt zwei Tarifverträge in einer Verwaltung anwenden möchte? (TVöD für die "Kernverwaltung" und TV-V für den Eigenbetrieb)
Der Weg über die selbstständige Rechtsform wäre da m.M. nach sinnvoller.

GasWasserSch

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #7 am: 02.09.2021 10:42 »
Ja gut, was heiß "möchte" ... das sicher nicht ...

Aber es ist doch eine Frage der Gerechtigkeit, wenn fast jedes Stadtwerk in pendelbarer Umgebung eben genau den Tarifunterschied zur öffentlichen Verwaltung hat und wir nicht. Es wird immer schwieriger, gute Leute zu finden und wir gehen mit einem klaren Wettbewerbsnachteil in den Arbeitsmarkt und sehen aufgrund der Fluktuation Stück für Stück die notwendige Expertise schwinden und die Unzufriedenheit wachsen.

Da ist es eigentlich egal, was jemand möchte ... es muss entschieden werden, was notwendig und sinnvoll ist.

Spid

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Antw:TV-V Geltungsbereich und Voraussetzung
« Antwort #8 am: 02.09.2021 10:45 »
Gerechtigkeit ist nur ein unbeachtliches Gefühlchen und jedenfalls keine relevante Frage.