Hallo,
Ich habe mal eine Frage, wir Haben einen Hausmeister, der nach dem TV-L bezahlt wir in Teilzeit mit 50% (Wohnung im Gebäude).
Jetzt ist der Gedanke aufgekommen auf Grund organisatorischer Umstellungen, den Hausmeister verpflichtend von 06:30 Uhr bis 07:30 Uhr und von 16:30 Uhr bis 17:30 Uhr arbeiten zu lassen, die restlichen Stunden stehen Ihm zur freien Verfügung.
Es gibt eine Arbeitszeitverordnung der Dienststelle, die ist aber allgemein gehalten und gilt für alle Beschäftigten unter dem TV-L.
Meine Frage, ist dieses Vorhaben mit dem Hausmeister möglich, Ihn zeitlich so zu binden.
Gruß
Flo