Hallo miteinander,
im nächsten Monat stehen Wahlen an und die Vorbereitungen dazu laufen bereits auf Hochtouren. Unter anderem werden momentan Wahlhelfer*innen berufen bzw. Helfer*innen die bei der Wahl die Wahlergebnisse erfassen.
Es ist so geregelt, dass Wahlhelfer*innen die das Ehrenamt ausüben mit der üblichen Aufwandsentschädigung vergütet werden, darüber hinaus werden von der Kommune eine kleine Anzahl an Arbeitsstunden pauschal auf das Arbeitszeitkonto gut geschrieben. Die Helfer*innen, die mit der Erfassung der Auszählungsergebnisse betraut sind bekommen die vollen Arbeitsstunden gut geschrieben, dafür jedoch keine Aufwandsentschädigung.
Zu diesem Sachverhalt ergibt sich mir folgende Frage:
Es wurden teilweise Kolleg*innen zum Wahlhelfer berufen, die nicht in der Kommune wohnhaft sind. Ich bin der Auffassung gewesen, dass ausschließlich Bürger*innen in das Ehrenamt berufen werden können. Dieser Umstand wurde damit begründet, dass die nicht in der Kommune wohnhaften Kolleg*innen über das Beschäftigungsverhältnis berufen werden können. Meiner Auffassung nach steht das doch massiv im Widerspruch, jemand kann über ein Arbeitsverhältnis in ein Ehrenamt berufen werden und die Zeit wird dadurch nicht als Arbeitszeit gewertet? Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage? Daraus erfolgt eine massive Benachteiligung der Kolleg*innen die als Wahlhelfer eingesetzt werden, da die Wahlabende oft bis spät in die Nacht gehen und diese Stunden nicht als Arbeitszeit gerechnet werden. Die Helfer*innen bei der Erfassung hingegen bekommen die vollen Stunden inklusive Zulagen wegen Nacht- und Sonntagarbeit.
Ich hoffe Sie können mich hier ein bisschen aufklären, ob dieses Vorgehen so üblich ist und auch eine Rechtsgrundlage dafür besteht.
Vielen Dank und ich verbleibe mit freundlichen Grüßen.