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Höhergruppierung
Schokobon:
Wobei es schon ein Entgegenkommen (Rumgestümpere) seitens des AG war die Rechtsmeinung zur Eingruppierung überhaupt zu überdenken infolge deines ominösen Antrags, der jeglicher tariflichen Grundlage entbehrt.
Wdd3:
--- Zitat von: Organisator am 06.08.2021 08:14 ---
Der höhere Entgeltanspruch verjährt jedoch nach sechs Monaten nach der Geltendmachung.
--- End quote ---
Ist es nicht so das der Anspruch ein halbes Jahr rückwirkend geltend gemacht werden können? Wenn ich dich richtig verstehe sind die Ansprüche von @Reloxia schon seit dem 30.09.´20 verjährt.
Organisator:
--- Zitat von: Wdd3 am 06.08.2021 09:52 ---
--- Zitat von: Organisator am 06.08.2021 08:14 ---
Der höhere Entgeltanspruch verjährt jedoch nach sechs Monaten nach der Geltendmachung.
--- End quote ---
Ist es nicht so das der Anspruch ein halbes Jahr rückwirkend geltend gemacht werden können? Wenn ich dich richtig verstehe sind die Ansprüche von @Reloxia schon seit dem 30.09.´20 verjährt.
--- End quote ---
Da habe ich wohl ungenau formuliert.
Isie:
Es verfristet aber nur der Zahlungsanspruch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Fälligkeit. Die Eingruppierung selber fällt nicht unter die Ausschlussfrist und die Stufenaufstiege ebenfalls nicht.
Spid:
Eine Änderung der Eingruppierung im Sachverhalt ist aber nicht zu erkennen.
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