Wenn dir deine aktuellen Tätigkeiten seit 06/2017 unverändert übertragen bist du seit dem entsprechend eingruppiert. Wenn dein AG der Meinung ist, du wärst in de E 9a eingruppiert, bist du es seit 06/2017.
Der höhere Entgeltanspruch verjährt jedoch nach sechs Monaten nach der Geltendmachung.