Guten Morgen
ich habe eine Frage bezüglich des Urlaubsanspruchs bei Jobwechsel im laufenden Kalenderjahr.
Fallsituation:
Tätigkeit "alt" bis 31.08. mit 25 Urlaubstagen / Jahr (davon nur 5 Tage genommen)
Tätigkeit "neu" im TvÖd ab 01.10. mit 30 Urlaubstagen / Jahr
Sehe ich das richtig, dass für das viertel Jahr im TvÖd anteilig ein Urlaubsanspruch von 7,5 Tagen aufgebaut wird (Oktober bis Dezember)?
Und vor allem zu meinem Hauptanliegen:
Was passiert mit den nicht genommenen Urlaubsansprüchen des alten Arbeitgebers? Ich nehme mal an, dass man diese nicht mit zum neuen Arbeitgeber "mitnehmen" kann. Falls es in der Kündigungsfrist nicht möglich sein sollte die Urlaubstage zu nehmen, müssten sie dann ausgezahlt werden? Und ist dies in diesem Umfang überhaupt zulässig, da dann ja tatsächlich für dieses Jahr sehr wenig Urlaubstage zur Erholung stattfinden würden.
Lieben Dank vorab für eure Hilfe