Autor Thema: Zuständigkeit für Stellenbeschreibung  (Read 2422 times)

Öffi21

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Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« am: 06.08.2021 10:21 »
Hallo zusammen :),

kann ich bei meiner Chefin oder in der Personalabteilung nach meiner Stellenbeschreibung nachfragen oder sagen die mir dann ich muss selbst eine machen? (Wobei ich mir denke, dass die mir doch sagen müssen, was meine Stelle umfasst oder?) Im Rahmen einer Höhergruppierung könnte man ja dann auf der Stellenbeschreibung aufbauen und ggf. ergänzen...

Lieben Dank!

Spid

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Antw:Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 06.08.2021 10:31 »
Der AG muß dem AN gegenüber diesbezüglich lediglich seiner Pflicht aus §2 NachwG nachkommen.

Organisator

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Antw:Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 06.08.2021 10:43 »
kann ich bei meiner Chefin oder in der Personalabteilung nach meiner Stellenbeschreibung nachfragen oder sagen die mir dann ich muss selbst eine machen?

Das kommt auf deren Antwort an.

WasDennNun

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Antw:Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 06.08.2021 10:51 »
Maßgeblich ist auch nur das, was dir dein AG als auszuübenden Tätigkeiten überträgt.

Wdd3

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Antw:Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 06.08.2021 11:13 »
Deine Chefin oder die PA kann dir sagen das du deine Stellenbeschreibung selbständig erstellen sollst. Wenn du dies realistisch tust kann sich doch womöglich eine höhere EG für deine Stelle ergeben.

Öffi21

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Antw:Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« Antwort #5 am: 06.08.2021 11:30 »
Deine Chefin oder die PA kann dir sagen das du deine Stellenbeschreibung selbständig erstellen sollst. Wenn du dies realistisch tust kann sich doch womöglich eine höhere EG für deine Stelle ergeben.

Danke für die Antwort, das ist mir bewusst. Ich dachte halt, dass ich sagen kann, gibt mir mal eine Übersicht wie ihr auf dieser kommt und ich weiß genau was die Stelle umfasst (oder kann ich mich auf die Tätigkeiten aus der Stellenbeschreibung von damals beziehen!?) und kann dann gucken, was ich tatsächlich mehr mache und habe dann die Möglichkeit auf eine höhere EG.

Spid

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Antw:Zuständigkeit für Stellenbeschreibung
« Antwort #6 am: 06.08.2021 11:40 »
Maßgeblich für die Eingruppierung ist nicht die ausgeübte, sondern die auszuübende Tätigkeit. So es eine "Stellenbeschreibung" gibt, mit der der AG Dir Deine auszuübende Tätigkeit übertragen hat, ist diese maßgeblich. Eine Abweichung von dieser stellt regelmäßig eine abmahnwürdige Unbotmäßigkeit dar - auch wenn man sich mit subalternem Führungspersonal zu dieser verschworen hat.