Autor Thema: Frage: Stufenzuordnung bei Entgeltgruppenwechsel  (Read 2073 times)

teclis22

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Hi Leute,

ich zweifle gerade an meiner Lesefähigkeit.
Aktuell bin ich 13/3, der Aufstieg in die 13/4 ist im Sommer nächsten Jahres, sprich noch 10 Monate oder so (hab das nicht genau im Kopf).

Für eine 14 die in unserem Bereich ausgeschrieben wurde, habe ich mal den Hut in den Ring geworfen. Nun die Frage, wie sich das mit dem Gruppenwechsel verhalten würde.

Nach *meiner* Lesart von §17 (4) würde das bedeuten:

13/3 auf 14/2
13/4 auf 14/4

Die Zustänge Sachbearbeiterin hat mir auf Nachfrage erklärt:

13/3 führ auf 14/2 (check, das verstehe ich)
13/4 führ auf 14/3 DENN: bei einem Gruppenaufstieg wird die Stufe immer um 1 reduziert, da es keine stufengleiche höhergruppierung gibt. Da es dann weniger wäre als eine 13/4 würde dann der Garantiebetrag gezahlt werden.

Ehrlich gesagt war ich etwas geplättet von der Aussuage. Mein Hinweis auf §17(4) wurde vollkommen ignoriert. "Das wird hier so gemacht". war die "qualifizierte" Antwort.

Nun möchte ich prüfen ob ich eventuell tatsächlich etwas falsch lese (mag ja auch mal vorkommen).

Daher die Frage:
Wie verhlt es sich bei einem Entgeltgruppenwechsel von E13 auf E14 aus 13/3 bzw 13/4 ?

Vielen Dank.


Spid

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Antw:Frage: Stufenzuordnung bei Entgeltgruppenwechsel
« Antwort #1 am: 06.08.2021 11:08 »
Eine Höhergruppierung führt in die Stufe der Entgelttabelle der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird, mindestens in Stufe 2. Was man "hier so macht", nennt man auch Betrug.

WasDennNun

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Antw:Frage: Stufenzuordnung bei Entgeltgruppenwechsel
« Antwort #2 am: 06.08.2021 13:02 »
Ehrlich gesagt war ich etwas geplättet von der Aussuage. Mein Hinweis auf §17(4) wurde vollkommen ignoriert. "Das wird hier so gemacht". war die "qualifizierte" Antwort.
ach ja, Sachbearbeiterin
Eher für Sach und Lachgeschichten gut.


13/3 auf 14/2
13/4 auf 14/4

ist korrekt.

Und wenn du solche Aussagen von diesen klassisch inkompetenten Mitarbeiterin schriftlich hast, dann würde ich so etwas mal beizeiten den Vorgesetzten melden.
Alternativ eine entsprechende Verschriftlichung dieser Inkompetenz erwirken.

teclis22

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Antw:Frage: Stufenzuordnung bei Entgeltgruppenwechsel
« Antwort #3 am: 06.08.2021 17:02 »
Vielen Dank für die Bestätigung und weiterführenden Hinweise.
Eventuell sollte das eine Forderung für die Tarifverhandlungen sein: Verpflichtende Schulung von Personalern für solche Themen :/

Jockel

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Antw:Frage: Stufenzuordnung bei Entgeltgruppenwechsel
« Antwort #4 am: 09.08.2021 08:46 »
Der Tarifvertrag ist ja ob seiner korrekten Anwendung eher duldsam. Manchmal sehe ich ihn im Keller weinen, aber meistens fängt er sich schnell wieder und gibt die Hoffnung nicht auf.