Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Eingruppierung bei Bewerbung auf höherwertige Stelle

(1/3) > >>

Tinim:
Liebes Forum,

ich habe gehört, es sei sinnvoll, sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, um sich zu verbessern, da Entwicklungen mit Höhergruppierungen im eigenen Bereich schwierig sind.

Jetzt gibt es eine interessante Stellenausschriebung, die 2 Entgeltgruppen über meiner eigenen liegt.
Mir wurde gesagt, dass ich auch, wenn man sich für mich entscheiden sollte, eine Entgeltgruppe unter der ausgeschirebenen EG eingruppiert würde, weil ein Überspringen von EG nicht möglich sei. (Auch diverse Vorgesetzte könnten dies nicht ändern...Angelegeheit von Personalabteilung....)

Das Erreichen der ausgeschriebenen EG rückt damit in willkürliche Ferne mit ungewissem Ausgang in Bezug auf das "Irgendwannmal-Erreichen" der ausgeschriebenen EG.

Jetzt kann ich dies jedoch nicht glauben, da ich mich ja auf die ausgeschriebene Stelle mit der entsprechenden Ausstattung bewerbe und diese Tätigkeiten wahrnehmen soll. Wenn man sich für mich entscheidet, dann ist damit nach meiner Auffassung auch das Angebot in der Ausschreibung zu erfüllen - und nicht zu feilschen.

Für hilfreiche Eräuterungen zum Sachverhalt und geeignetem Vorgehen danke ich Euch schon einmal.

VG, Tinim

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

WasDennNun:

--- Zitat von: Tinim am 07.08.2021 11:58 ---Liebes Forum,

ich habe gehört, es sei sinnvoll, sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, um sich zu verbessern, da Entwicklungen mit Höhergruppierungen im eigenen Bereich schwierig sind.

Jetzt gibt es eine interessante Stellenausschriebung, die 2 Entgeltgruppen über meiner eigenen liegt.
Mir wurde gesagt, dass ich auch, wenn man sich für mich entscheiden sollte, eine Entgeltgruppe unter der ausgeschirebenen EG eingruppiert würde, weil ein Überspringen von EG nicht möglich sei. (Auch diverse Vorgesetzte könnten dies nicht ändern...Angelegeheit von Personalabteilung....)

Das Erreichen der ausgeschriebenen EG rückt damit in willkürliche Ferne mit ungewissem Ausgang in Bezug auf das "Irgendwannmal-Erreichen" der ausgeschriebenen EG.

Jetzt kann ich dies jedoch nicht glauben, da ich mich ja auf die ausgeschriebene Stelle mit der entsprechenden Ausstattung bewerbe und diese Tätigkeiten wahrnehmen soll. Wenn man sich für mich entscheidet, dann ist damit nach meiner Auffassung auch das Angebot in der Ausschreibung zu erfüllen - und nicht zu feilschen.

Für hilfreiche Eräuterungen zum Sachverhalt und geeignetem Vorgehen danke ich Euch schon einmal.

VG, Tinim

--- End quote ---
Wenn du die Tätigkeiten überragen bekommst und die Voraussetzung in der Person erfüllst dann bist du eben auch so eingruppiert.
Da können diese Deppen oder Lügner aus der Personalabteilung sich gehackt legen, was sie dazu meinen und man sollte sie wegen betrugs tatsächlich mal verklagen.



Wenn so etwas behauptet wird, dann würde ich mir das schriftlich erläutern lassen. Die sollen mal darlegen wo so ein Blödsinn steht.

bei uns (TV-L) habe ich gerade eine Verwaltungskraft direkt von der EG3 in die EG8 katapultieren lassen.
(inkl. Stufenanstieg  von Stufe 1 in Stufe 2).

was_guckst_du:

--- Zitat von: Tinim am 07.08.2021 11:58 ---Liebes Forum,

ich habe gehört, es sei sinnvoll, sich auf eine höherwertige Stelle zu bewerben, um sich zu verbessern...

--- End quote ---

...wer erzählt denn sowas?  ;D ;D ;D

Mahler94:
Warum sagen Sie das?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version