Autor Thema: Vorlage beglaubigte Kopien Originalzeugnisse  (Read 1636 times)

hanni

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Hallo,

mein neuer Arbeitgeber (große Landesbehörde) möchte von den Zeugnissen, die ich der Online-Bewerbung beigefügt hatte, eine beglaubigte Kopie haben. Die Originale hatte ich vor zig Jahren mal eingescannt und da die im Laufe der Jahre aufgrund mehrerer Umzüge und Renovierungen irgendwie gelitten hatten, hatte ich mal Lochungen, Knicke, Getackertes ... mit TippEx überstrichen, sodass man im Scan nicht diese unschönen Löcher, Falten, Knicke ... sieht. Jetzt muss ich aber der Stadtverwaltung, die die beglaubigen soll, diese Originale mit all dem TippEx vorlegen.

Könnten die deswegen die Beglaubigung verweigern?

Im gesamten Text ... ist natürlich nichts getippext oder verändert worden!

Gruss

Zeussowitz

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Antw:Vorlage beglaubigte Kopien Originalzeugnisse
« Antwort #1 am: 07.08.2021 16:21 »
Die Beglaubigung bedeutet doch nur, dass die Kopie die du einreichst genau so aussieht wie das Original. Es wird in keiner Weise der Inhalt beurteilt. Insofern dürfte das unproblematisch sein.

Dass du an Originalen rummachst und kleckerst ist aber (sorry) selten dämlich und provoziert Probleme. Ich persönlich würde dann eher die Rechtmäßigkeit des Originals anzweifeln und ggf. prüfen lassen (habe ich als Rettungsdienstleiter regelmäßig und erschreckend oft Urkundenfälschung aufgedeckt)

Ytsejam

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Antw:Vorlage beglaubigte Kopien Originalzeugnisse
« Antwort #2 am: 09.08.2021 08:58 »
Die Beglaubigung bedeutet doch nur, dass die Kopie die du einreichst genau so aussieht wie das Original. Es wird in keiner Weise der Inhalt beurteilt. Insofern dürfte das unproblematisch sein.

Da der Beweiswert eines Dokumentes durch eine behördliche Beglaubigung erhöht wird, wird sehr wohl auch der Inhalt (zumindest oberflächlich) geprüft. Insbesondere bei Fälschungsverdacht würde eine Beglaubigung auch abgelehnt. Bei Tipp-Ex auf Zeugnissen könnte ich mir das durchaus vorstellen.

Zeussowitz

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Antw:Vorlage beglaubigte Kopien Originalzeugnisse
« Antwort #3 am: 09.08.2021 10:34 »
Nein. Eine Beglaubigung bestätigt nur die Übereinstimmung zwischen Original und Kopie.

Ich stimme aber zu, dass bei Verdachtsmomenten eine solche sicher abgelehnt werden kann, zumal im vorliegenden Fall nicht auszuschließen ist, dass durch die gut gemeinte Manipulation eben die Kopie nickt dem Original gleicht. Wäre sicher eine Einzelfallprüfung aber ich bleibe bei meiner Aussage, dass es total fahrlässig ist, an Originalen Urkunden rumzupfuschen.