Schönen guten Tag,
ich würde gerne von eurem umfangreichen Wissen profitieren und eine Frage loswerden, die mir letztens begegnet ist und in mir die Neugierde geweckt hat, ob diese Kombination denkbar ist.
Kann eine Stelle mit einem Qualifikationserfordernis im Bereich Verwaltung nach EG 9a/ A9 bewertet sein? Meinem Verständnis nach setzt die EG 9a in dem Bundesland, in dem ich wohne, für eine solche Stelle als Qualifikationserfordernis den Angestelltenlehrgang I voraus. Erfordert die Bewertung A9 als Qualifikationserfordernis einen Angestelltenlehrgang II (bzw. ein Bachelorstudium im Verwaltungsbereich)? Ist dann eine solche Kombination EG9a / A9 überhaupt denkbar, da zwei unterschiedliche Qualifikationserfordernisse vorausgesetzt werden?
Ich hoffe ich habe die Frage korrekt formuliert und freue mich auf eure Antworten.
Liebe Grüße