Autor Thema: Beamten. und tarifrechtl. Bewertung  (Read 4348 times)

JohannaNadel

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Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« am: 08.08.2021 11:32 »
Schönen guten Tag,

ich würde gerne von eurem umfangreichen Wissen profitieren und eine Frage loswerden, die mir letztens begegnet ist und in mir die Neugierde geweckt hat, ob diese Kombination denkbar ist.

Kann eine Stelle mit einem Qualifikationserfordernis im Bereich Verwaltung nach EG 9a/ A9 bewertet sein? Meinem Verständnis nach setzt die EG 9a in dem Bundesland, in dem ich wohne, für eine solche Stelle als Qualifikationserfordernis den Angestelltenlehrgang I voraus.  Erfordert die Bewertung A9 als Qualifikationserfordernis einen Angestelltenlehrgang II (bzw. ein Bachelorstudium im Verwaltungsbereich)? Ist dann eine solche Kombination EG9a / A9 überhaupt denkbar, da zwei unterschiedliche Qualifikationserfordernisse vorausgesetzt werden?

Ich hoffe ich habe die Frage korrekt formuliert und freue mich auf eure Antworten.

Liebe Grüße

Spid

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #1 am: 08.08.2021 11:45 »
Stellen und deren Bewertung sind tariflich unbeachtlich und kein tariflicher Regelungsgegenstand. Die Besoldung von Beamten und die Eingruppierung von TB folgt völlig unterschiedlichen Systematiken, die in keinerlei inneren Zusammenhang zueinander stehen. Bestes Beispiel sind Standesbeamte, die als TB je nach Umfang der Auslandsbeteiligung in E6 oder E7 eingruppiert sind, während in den meisten Ländern entsprechende Beamte A9 oder A10 besoldet werden.

JohannaNadel

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #2 am: 08.08.2021 11:58 »
Danke für die rasche Antwort.

Lars73

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #3 am: 08.08.2021 15:36 »
A9 ist sowohl mittlerer Dienst als auch gehobener Dienst. Ed wäre als zwischen A9g und A9m zu unterscheiden (bzw. in einigen Bundesländer gibt es dafür neue Namen). Zusätzlich gilt das von Spid beschriebene.

FGL

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #4 am: 10.08.2021 09:18 »
Bestes Beispiel sind Standesbeamte, die als TB je nach Umfang der Auslandsbeteiligung in E6 oder E7 eingruppiert sind, während in den meisten Ländern entsprechende Beamte A9 oder A10 besoldet werden.
Gibt es auch ein greifbares Beispiel in die Gegenrichtung?

Fragmon

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #5 am: 10.08.2021 09:34 »
Bei jeder Dienstpostenbündelung. Der Tarifbeschäftigte erhält aufgrund der Tätigkeit bspw. eine E12. Der Beamte darf sich zunächst mit der A9 langsam "hochdienen".

BAT

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #6 am: 10.08.2021 09:38 »
Da es grundverschiedene System gibt, gibt es auch keine Vergleich und Beispiele.

Schokobon

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« Antwort #7 am: 10.08.2021 10:45 »
Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?

Organisator

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #8 am: 10.08.2021 11:36 »
Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?

Ersteres kann man, aber was wäre denn das Ziel dieses Vergleichs? Allenfalls die Antwort auf deine zweite Frage ;)

BAT

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #9 am: 10.08.2021 16:27 »
Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?

Durch theoretische Modelle. Wie bei der Heisenberg`schen Unschärferaltion erkannt, kann man das "System" auf Quantenebene nicht bestimmen, da es sich durch die Beobachtung bereits verändert. Man kann jedoch feststellen, daß es sich ändert, im Gegensatz zum Meta-System. Eine Erkenntnis, welches System jedoch vorliegt, ist damit nicht zu konstatieren.

Wie kommst Du zur Annahme, daß alle System der menschlichen Erkenntnis im Kern offen zugänglich sind?

Schokobon

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #10 am: 10.08.2021 16:41 »
Meinst du den Beitrag ernst?

Organisator

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #11 am: 10.08.2021 17:02 »
Meinst du den Beitrag ernst?
Er abstrahiert den philosophischen Ansatz der Frage auf naturwissenschaftliche Phänomene und zurück.

Spid

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #12 am: 10.08.2021 17:13 »
Der Kardinalfehler ist doch, überhaupt einen Zusammenhang zu vermuten, bloß weil es alphanumerische Bezeichnungen sind.

WasDennNun

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #13 am: 10.08.2021 17:22 »
Einen Zusammenhang zu vermuten, dass bei gleicher "Stellenbeschreibung/"Tätigkeiten Beschreibung"  durch Anwendung von zweier unterschiedlichen Systemen etwas rauskommen muss, was vergleichbar ist, ist nachvollziehbar, aber fehlerhaft. Insbesondere wenn es jeweils keine bijektive Funktion ist, ist die Ermittlung einer Abbildung von Ex zu Az oder umgekehrt nicht möglich.

yamato

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #14 am: 11.08.2021 07:04 »
Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?
Natürlich kann man sie vergleichen und man muss sie sogar vergleichen wenn man die Unterschiede feststellen will.
Es wird gerne vergessen, dass vergleichen nicht gleichsetzen bedeutet.