Autor Thema: Beamten. und tarifrechtl. Bewertung  (Read 4346 times)

WasDennNun

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #15 am: 11.08.2021 07:17 »
Wieso kann man nicht grundverschiedene Systeme vergleichen? Woher weiß man, dass es grundverschiedene Systeme sind, wenn man sie nicht vergleichen kann um das festzustellen?
Natürlich kann man sie vergleichen und man muss sie sogar vergleichen wenn man die Unterschiede feststellen will.
Es wird gerne vergessen, dass vergleichen nicht gleichsetzen bedeutet.
Man kann sie aber als System nicht vergleichen, man kann nur jeweils Einzelfälle und deren Ergebnis in den beiden Systemen miteinander vergleichen. Und da man nicht unendlich Permutieren kann, kann man eben diese Beide Systeme nicht miteinander vergleichen.

Spid

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #16 am: 11.08.2021 07:22 »
Natürlich kann man das auch auf Systemebene vergleichen - oder auf welcher Ebene stellst Du bspw. den Unterschied Laufbahnprinzip vs. Eingruppierung fest?

BAT

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #17 am: 11.08.2021 08:40 »

Natürlich kann man sie vergleichen und man muss sie sogar vergleichen wenn man die Unterschiede feststellen will.
Es wird gerne vergessen, dass vergleichen nicht gleichsetzen bedeutet.

Und was habe ich als Beschäftigter/ Beamter davon? Meine Tochter ist mit 14 nach Kirchenrecht erwachsen. Kann sie also auch den Führerschein machen?  ;)

Spid

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Antw:Beamten. und tarifrechtl. Bewertung
« Antwort #18 am: 11.08.2021 08:49 »
Inwiefern wäre relevant für einen Vergleich, ob irgendjemand etwas davon hätte?