Wie verhält sich das eigentlich, wenn man nach Verbeamtung "nur" die Mindestpension bekommt? Wird die bisher erreicht Rente dann auch einfach addiert?
Du bekommst deine bisherigen Rentenansprüche die du erwirtschaftet hast und zusätzlich deine erdiente Pension. Da du nicht die maximale Pension bekommen wirst, werden die Ansprüche einfach addiert. Würdest du die maximale Pension bekommen, würde dir die gesetzliche Rente davon abgezogen werden.
Etwas missverständlich. Da die Mindestversorgung bereits einen "Bonus" enthält (eine höhere Pension als selbst erdient) wird im Falle beim Zusammentreffen von Mindestversorgung mit einer Rente zwar grundsätzlich unter Berücksichtigung des tatsächlich erdienten Ruhegehalts eine Minderung der Mindestversorgung vorgenommen, aber nur solange, wie die gesetzlichen Rentenansprüche höher sind als die Differenz von erdientem Ruhegehalt und Mindestversorgung.
In
vereinfachten Zahlen:
Mindestversorgung EUR 1.800
erdiente Versorgung EUR 1.200
gesetzlicher Rente EUR 1.000
--> EUR 2.200 kombinierter Pensions- und Rentenbezug, d.h. EUR 1.200 Pension + EUR 1.000 Altersrente. Der sogenannte "Ruhensbetrag", der nicht zur Auszahlung gelangt, beträgt EUR 600.
Im Falle eines Rentenanspruchs im Beispiel von weniger als EUR 600 bliebe es in Summe bei einem kombinierten Pensions- und Rentenbezug in Höhe der Mindestversorgung, da die Gesamtversorgung aus gekürzten Versorgungsbezügen und der Rente logischerweise nicht hinter der Mindestversorgung zurückbleiben darf.
Cf. § 14 Abs. 5 BeamtVG: "Übersteigt beim Zusammentreffen von Mindestversorgung nach Absatz 4 mit einer Rente nach Anwendung des § 55 die Versorgung das erdiente Ruhegehalt, so ruht die Versorgung bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und der Mindestversorgung"