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Keine Anerkennung Berufserfahrung

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WasDennNun:
Wenn sie tatsächlich tariflichgesehen einschlägig ist, dann kannst du deine Stufe 3 einklagen.
Wenn du nur denkst das sie einschlägig ist (was nicht unwahrscheinlich ist), dann hast du darauf keinen Rechtsanspruch.
Allerdings, kannst du deinem zukünftigen AG auffordern - sofern du noch keinen AV unterschrieben hast- , dass er diese Zeiten als förderliche Zeiten anerkennt und du nur unter dieser Bedingungen den Job annimmst.

clarion:
Hallo bsunti,

Akademiker erledigen idR höherwertige Arbeiten als Leute mit einem Ausbildungsabschluss. Es wäre nun an Dir, dass Du vorträgst warum Deine bisherige Beruafserfahrung trotz fehlenden Studienabschluss einschlägig ist. Bei der Anerkennung von förderlichen Zeiten hat der AG noch Gestaltungsspielraum. Wenn nun ein Wille bestünde, Dich unbedingt an Bord holen zu wollen, ist der vielleicht willig bzgl den förderlcihen Zeiten nachzubessern.

Captain Jack:
Eine Anschlussfrage dazu: als Tarifbeschäftigter erreichte ich Stufe 2 (weitere Zeiten aus der Privatwirtschaft blieben unberücksichtigt), bevor ich mit Stufe 5 verbeamtet wurde (jetzt unter Berücksichtigung aller einschlägigen Erfahrungszeiten).

Spricht die Annerkennung bei Verbeamtung für einen Fehler am Anfang?

Auch bei Kollegen wurde eigentlich erst ab Verbeamtung großzügig anerkannt. Ist das üblich?

Pech gehabt oder sind Ansprüche noch offen?

Spid:
Zwischen den tariflichen und beamtenrechtlichen Regelungen besteht keinerlei Zusammenhang.

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