Autor Thema: Übertragung minderwertiger Tätigkeiten  (Read 3614 times)

Pagode

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Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« am: 09.08.2021 18:31 »
Ich bin seit 34 Jahren im öffentlichen Dienst als Angestellter beschäftigt. Eingruppiert bin ich in E6 Stufe 6. Seit ca. 5 Jahren wurden mir allerdings so ca. 1 Tag in der Woche auch minderwertige Tätigkeiten der Tarifgruppe E 2 übertragen . Als ich mich dagegen wehrte, wurde mir seitens der Führung gesagt, dass es ja unter der 50 % Regel ist und somit rechtens ist. Kann mir jemand sagen, ob ich mich wirklich nicht wehren kann dagegen? Vor allem mach ich diese minderwertige Tätigkeit schon lange mit , obwohl es damals hieß,  das es zeitlich begrenzt ist.
Um jede hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
Grüße   

Spid

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 09.08.2021 18:39 »
Eine nicht eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist grundsätzlich vom Direktionsrecht des AG gedeckt. Es wurde nichts vorgetragen, das eine Ausnahme vom Grundsatz vermuten ließe.

Pagode

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 09.08.2021 18:55 »
Ich glaube ich muss diese minderwertige Tätigkeit näher beschreiben. Ich muss diesen 1 Tag in der Woche mit einem Wagen durchs Amt schieben und sozusagen Botendienste verrichten, und das mit einer Eingruppierung E6.

Spid

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 09.08.2021 19:05 »
Das ändert nichts an meiner Bewertung. Der Einsatz als Postwagenschubser in nicht eingruppierungsrelevantem Maße ist durchaus zumutbar.

Pagode

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 09.08.2021 19:11 »
Okay Danke Dann muss ich wohl damit leben.

Trommme

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 10.08.2021 12:53 »
Also vielleicht lehne ich mich etwas zu weit aus dem Fenster.
Und das bezieht sich auch weniger auf tarifrechtliche Belange, sondern die persönlichen ..

Aber, es scheint ja den Bedarf der Erledigungen dieser "minderwertigen" Tätigkeit zu geben.
Und da ist sich die E6 zu fein?
Oder wie darf das verstanden werden? Zumindest gehts hier ja nicht ans Geld, höchsten ans (zu kleine) Ego.

Hier schieben teilweise Büroleitungen den Postwagen durch die Flure und haben damit kein Problem. Ich hätte damit auch keine Schwierigkeiten und erledige Tätigkeiten, die deutlich unter denen meiner Eingruppierung anzusiedeln wären.

Ich für meinen Teil würde mich schämen, mich derart zu äußern.

officebuyman

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #6 am: 10.08.2021 13:54 »
Vielleicht geht es ihm darum das er eine anständige Ausbildung gelernt hat und lieber der E6 angemessene Tätigkeiten ausübt oder sich eher höherwertige Tätigkeiten wünscht, die ihn evtl. weiter bringen, anstatt minderwertiger Tätigkeiten, die ihn nicht weiter bringen. Das hat mit zu fein nichts zu tun, ist für mich nachvollziehbar.

Trommme

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #7 am: 10.08.2021 14:43 »
Und mit "einer anständigen Ausbildung" sind derartige, scheinbar notwendige, Tätigkeiten nicht möglich?

Nach 34 Jahren und Stufe 6 in der E6 fehlt mir der Glaube an eine Motivation zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, tut mir leid.
Wer da ankommt, wollte oder konnte wahrscheinlich nicht weiter kommen.

Und scheinbar ist ja die Zeit da, an einem Tag in der Woche anderen Tätigkeiten nachzugehen. Also voll ausgelastet scheint da jemand auch nicht zu sein.

Für mich sieht sich da jemand mit seiner E6 als was besseres. Und davon gibt es leider viel zu viele Kollegen, die sich auf ihre Eingruppierung was einbilden - zu oft unbegründet.
Hier ist es jemandem peinlich, seine Kollegen "zu bedienen".

Lothar57

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #8 am: 10.08.2021 15:25 »
Ich kann den Fragesteller gut verstehen und sehe darin auch keinerlei Standesdenken. Es ist ja nicht nur so, dass er in seinem Büro einen Teil seiner Arbeitswoche mit geringerwertigen Tätigkeiten füllen soll, die immerhin vier Gehaltsgruppen unter seiner sonstigen Tätigkeit liegt. Die monierte Tätigkeit erfolgt auf dem Präsentierteller, für alle öffentlich sichtbar. Das darf man dann schon als öffentliche Herabwürdigung verstehen.

Wo ist die Grenze? Ein Fünftel der Arbeitszeit ist in jedem Fall eingruppierungsunwirksam. Soll der Amtsleiter nun einen Tag pro Woche dem Hausmeister zur Hand gehen? Soll die Sachbearbeiterin von 16 bis 17 Uhr ihr Büro selber putzen? Soll der IT-ler in der Mittagspause in der Mensa Essen verteilen oder den Parkplatz bewachen? All das ist nach diesem Denkmodell möglich und wäre tarifrechtlich machbar.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #9 am: 10.08.2021 15:32 »
Bereits die Vorbringung, eine Tätigkeit im Umfang von 20% der Arbeitszeit sei jedenfalls nicht eingruppierungsrelevant, ist bereits völliger Unsinn. Ansonsten gibt es gefestigte Rechtsprechung dazu, was im Kontext zumutbar ist. Auf Basis dieser sind wir weit von der Schwelle zur Unzumutbarkeit entfernt.

Kaiser80

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #10 am: 10.08.2021 15:39 »

Nach 34 Jahren und Stufe 6 in der E6 fehlt mir der Glaube an eine Motivation zur Übernahme höherwertiger Tätigkeiten, tut mir leid.
Wer da ankommt, wollte oder konnte wahrscheinlich nicht weiter kommen.


Oder:
"Nach 34(!) Jahren in der EG6 wird der Mitarbeiter doch nix mehr bei uns. Der ist doch eh kurz vor der Rente. Lass den mal Post verteilen, vielleicht schmeißt der ja freiwillig hin"
?

Ich behaupte die Wahrheit liegt wie so oft irgendwo dazwischen...

Börnie

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #11 am: 10.08.2021 20:47 »
Für ne EG 15 (Übertariflich vereinbart natürlich ;-) setz ich mich gerne auch 5 Tage die Woche an die Pforte und wünsche allen n schönen Tag!

Trommme

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #12 am: 11.08.2021 11:59 »
Alles in allem gehts mir hier gar nicht um rechtliches, sondern die persönliche Geschichte.
Und ich frage mich, in welcher Art Ämter hier einige unterwegs zu sein scheinen, bzw. welcher Umgang dort herrscht, dass derartige Meinungen umgehen.

@Lothar, da wird jetzt aber weit ausgeholt, was. Von Äpfeln und Birnen möchte ich da nicht erst anfangen.
Ich behaupte mal, dass bswp. unsere "Postschubser" definitiv keine E2 sondern eher E5-6 haben. Und nur weil der TE diese "minderwertigen Tätigkeiten" in den Sphären einer E2 sieht, muss dem nicht zwangsläufig so sein (auch hier gehe ich eher in die Richtung, dass diese Einordnung aufgrund des persönlichen, wohl überzogenen, Eindrucks seiner eigenen "Stellung" herrührt).
Und wo ist die Herabwürdigung? Der "normale Sachbearbeiter" (mehr sollte da bei einer E6 nicht dahinter stehen) ist überqualifiziert für Botengänge? Das gehört m.M.n. zum normalen Arbeitsalltag. Und wessen Ego an der Eingruppierung hängt, hat sowieso ganz andere Probleme.

@Kaiser
Natürlich liegt die Wahrheit i.d.R. irgendwo anders.
Aber nach 34 Jahren im ÖD und 5 Jahre nach dem Überhelfen der "minderwertigen Tätigkeit" damit anzufangen spricht Bände. Da gibt es und gab es keinerlei Motivation.

@Börnie
Aber das ist es doch. Hier geht niemand ans Geld. Da wird an einem Tag eine andere Tätigkeit angeordnet und das war es scheinbar.
Für mich klingt das nach einem Tag Pause für den Kopf bei gleichem Entgelt, nach der Zeit im ÖD ist das eher Belohnung als Strafe.

Wie gesagt, hier und bei vielen dich ich kenne, läuft da (zum Glück) einiges anders.
Hier definiert sich so gut wie keiner über seine Eingruppierung oder dergleichen. Und da ist es egal, ob mittlerer, gehobener oder höherer Dienst und hier ist sich auch (so gut wie) niemand zu schade. Eher im Gegenteil.

Max

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #13 am: 11.08.2021 18:29 »
Trommme,
es ist ein gewaltiger Unterschied ob man mal eben die Post wegbringt weil man sie herumliegen sieht oder ob man angewiesen wird die Post wegzubringen.
In meinem Vertrag steht zumindest sinngemäß,  dass mir keine unterwertigen Aufgaben zugewiesen werden dürfen und ich würde da auch nicht mitspielen.

Trommme

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Antw:Übertragung minderwertiger Tätigkeiten
« Antwort #14 am: 12.08.2021 10:51 »
Wie gesagt, es geht mir hier weniger um die rechtliche Geschichte. Damit kenne ich mich nicht aus, weil es mich bisher nicht interessiert hat.

Hier besteht scheinar Bedarf. Der muss gedeckt werden und der Vorgesetzte hat sich den TE scheinbar dafür ausgesucht. Ob die Tätigkeit an den anderen vier Tagen evtl. von vier anderen Kollegen ausgebübt wird, werden wir wohl nie erfahren. Ob der TE vielleicht aber der einzig vorhandene in der Abteilung ist, ebenso wenig.
Ob der Vorgesetzte den TE u.U. zur Kündigung bewegen will, weiß auch niemand. Nach 5 Jahren stellt sich mir die Frage eigentlich nicht.

Kommt mein Vorgesetzter und überträgt mir eine derartige Aufgabe, kann ich entweder ausführen oder mich dagegen wehren.
Aber nach 5 Jahren anfangen zu jammern, na ich weiß ja nicht.
Ich für meinen Teil hätte damit kein Problem, bzw. wäre mir dem sofort bewusst.

Und ich sitze nicht seit Jahrzehnten im Amt und meine Perspektive geht auch noch min. zwei Entgeltgruppen nach oben, auf meiner Arbeit ruhe ich mich entsprechend nicht aus.
Aber hier wäre eine derartige Untersützung, durch Übernahme "minderwertiger Fähigkeiten" eher förder- statt hinderlich. Vielleicht bin ich aber auch zu jung, um mich an meiner Entgeltgruppe messen zu lassen.

Und der TE möchte nicht nach "oben", ihm ist die Aufgabe einfach nicht genehm.
Kann man drüber streiten, ich kann es nicht nachvollziehen. Vor allem, weil ich die "Postkutsche" eher als gleichwertige Arbeit sehe - denn mehr als "Botengänge" und E6 haben wir hier nicht erfahren.