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Höhergruppierung von E13 zu E14

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Fragenkind:
Hallo,

derzeit befinde ich mich in der E13/2 und werde am 1.11.2021 in die E13/3 rutschen.

Mir wurde eine neue Stelle in einer anderen Verwaltung angeboten, die mit einer Höhergruppierung verbunden wäre. Nach meiner Information müsste ich, egal ob ich vor oder nach Erreichen der nächsten Stufe den Wechsel vollziehen würde, in die E14/2 rutschen.

Der Unterschied zur E13/3 ist marginal und nur durch den Garantiebetrag zu einem Minimim mehr gedeckt. Dies hängt u.a. Mit der Ballungsraumzulage zusammen, die ja in der E14 entfällt. Mit Hinblick auf die niedrigere Jahressonderzahlung hätte ich im Ergebnis sogar einen Verlust.

Jetzt meinte meine Kollegin, weil sie selbst vor kurzem höher gruppiert wurde und erst im Nachhinein von den ganzen Problemen, die damit einhergehen, erfasst wurde, dass man automatisch bei de E13/4 in die E14/4 höhergestuft wird.

Mir ist das so nicht bekannt, sie meinte aber, dass es verklausuliert im TV-L steht.

Weiß jemand, was sie damit meinen könnte? Hatte jemand sowas schon mal? Das wurde mich natürlich auch dazu führen, den etwaigen Wechsel bei zu bewerten..

Danke!

Spid:
Eine Höhergruppierung erfolgt in die Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird - mindestens in Stufe 2. Das steht explizit in §17 Abs. 4 TV-L.

Fragenkind:
Danke. Ja, der Teil ist mir bekannt.

Meine Frage bezieht sich darauf, ob eine automatische Höhergruppierung ab E13/4 in die E14/4 vorgenommen wird. So meinte sie es zu mir und ich kann mir das nicht erklären.

Spid:
Das ist doch das recht offenkundige Ergebnis der sehr simplen Regelung.

Isie:
Eine HG von 13 St. 4 führt in 14 St. 4.

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