Autor Thema: [Allg] Rechtsstreit wegen Rückkehr aus Elternzeit/Welchen Fachanwalt brauche ich  (Read 6903 times)

Magda

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Hallo zusammen,

leider gestaltet sich meine Rückkehr aus der Elternzeit problematisch, da mir die Behörde keine gleichwertige Tätigkeit anbieten will.

Ich brauche nun Rechtsbeistand und bin nun unschlüssig, ob es sinnvoller ist einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der auch Beamtenrecht oder einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auch Beamtenrecht "kann" hinzuzuziehen oder macht es letztendlich gar keinen Unterschied?

Ich kann leider nicht auf persönliche Empfehlungen zurückgreifen.

Danke im Voraus!

« Last Edit: 10.08.2021 02:14 von Admin2 »

clarion

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Hallo,

ich nehme an, Du bist Beamtin? Dann macht ein Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht soviel Sinn.

Das Problem bei einer unterwertigen Beschäftigung ist eher, dass Du es schwer hast, gute Beurteilungen zu bekommen, wenn es irgendwann höherwertige Stellen ausgeschrieben sind.

Was sagt denn die Gleichstellungsbeauftragte?

Magda

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Ich bin Beamtin auf Lebenszeit und habe mich vor der Elternzeit erfolgreich auf eine A13 Stelle im höheren Dienst beworben (Masterabschluss war Voraussetzung) und ich habe sie auch angetreten. Die noch erforderlichen 2 Jahre hauptberufliche Tätigkeit konnte ich allerdings nicht voll erbringen, da ich vorher in Elternzeit ging.

Nun sollen mir Stellen angeboten werden, die „nur“ meiner Besoldung nach der letzten Beförderung entsprechen, d.h. A10.

Die Gleichstellungbeauftragte ist auf meiner Seite, der Personalrat ebenfalls. Ein entsprechender Mitbestimmungsantrag wird also erstmal aufgehalten.

Falls die Behörde jedoch stur bleibt, brauche ich einen Anwalt, der mich berät und eine evtl. Klage einreicht.

Ozymandias

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Da die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, macht ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mehr Sinn.
Trotzdem nach einer möglichen Spezialisierung für Beamtenrecht Ausschau halten, bringt ja nichts wenn man dann von einem vertreten wird, der hauptsächlich nur Baurecht macht.

Magda

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Da die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig ist, macht ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mehr Sinn.
Trotzdem nach einer möglichen Spezialisierung für Beamtenrecht Ausschau halten, bringt ja nichts wenn man dann von einem vertreten wird, der hauptsächlich nur Baurecht macht.
Ich habe 3 Anwälte ermittelt, die passen könnten:

1. Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Kenntnissen im Arbeitsrecht und Dienstrecht
2. Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Kenntnissen im Beamtenrecht
3. Anwalt ohne Fachanwaltstitel, aber mit Kenntnissen im Gleichstellungsrecht, Arbeitsrecht und Dienstrecht

Deshalb auch meine Frage, worauf ich Wert legen sollte. Soweit ich es richtig verstanden habe, sagt ein Fachanwaltstitel aus, dass der Anwalt in diesem Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen nachweisen muss. Er also viel Praxiserfahrung hat.

was_guckst_du

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...die erste Frage ist, welches Landesrecht mit welcher Laufbahnverordnung gilt...

...unabhängig davon erscheint mir auf den ersten Blick, die Zuordnung zum höheren Dienst wegen fehlender hauptberuflicher Tätigkeit nicht möglich und die Entscheidung der Behörde ggfls. richtig zu sein...

..es ist zwar hart das so zu sagen, aber ich denke, dass hier ein Fall unzureichender Familienplanung vorliegt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bastel

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..es ist zwar hart das so zu sagen, aber ich denke, dass hier ein Fall unzureichender Familienplanung vorliegt...

Wenn Kinder Karrieren zerstören ::)

Magda

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...die erste Frage ist, welches Landesrecht mit welcher Laufbahnverordnung gilt...

...unabhängig davon erscheint mir auf den ersten Blick, die Zuordnung zum höheren Dienst wegen fehlender hauptberuflicher Tätigkeit nicht möglich und die Entscheidung der Behörde ggfls. richtig zu sein...

..es ist zwar hart das so zu sagen, aber ich denke, dass hier ein Fall unzureichender Familienplanung vorliegt...
Es geht um Bremen und wenn die Familienplanung mich dermaßen rechtmäßig benachteiligt, hätte man sich das AGG und § 23 BremBG auch sparen können ...

Unknown

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Es geht um Bremen und wenn die Familienplanung mich dermaßen rechtmäßig benachteiligt, hätte man sich das AGG und § 23 BremBG auch sparen können ...
Welche Benachteiligung aus dem AGG hast du erfahren?

Organisator

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Wenn man sich in einem Auswahlverfahren durchsetzt, der Dienstherr zum Erlangen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen Aufgaben der höheren Laufbahn für zunächst zwei Jahre zuweist und nach Unterbrechung durch Elternzeit diese zwei Jahre nicht fortsetzt, sehe ich schon eine Benachteiligung.
Hier würde mich die Begründung des Dienstherrn interessieren, warum die Zuweisung der höherwertigen Tätigkeiten nicht fortgesetzt werden soll.

was_guckst_du

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...die Zugangsvorsaussetzungen zum höheren Dienst liegen durch Abbruch der geforderten beruflichen Tätigkeit einfach nicht vor...die Rückkehr aus der Elternzeit kann dann grundsätzlich nur auf eine Stelle der vorherigen Tätigkeit (hier wohl A10 erfolgen)...

...ob der Abbruch der geforderten Zugangsvoraussetzungen durch vollzeitige Inanspruchnahme von Elternzeit  nach den Bremer Rechtsvorschriften ggfls. ein Ausnahmetatbestand ist, der zusätzlich die Fortsetzung der berufl. Tätigkeit hD ermöglicht, wäre zu prüfen, kann ich mir im Ergebnis allerdings nicht vorstellen...
Gruß aus "Tief im Westen"

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TonyBox

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Hört sich für mich aber nicht richtig an.

Wenn vor Elternzeit A13, und jetzt wieder A10 angeboten wird, sieht das für mich augenscheinlich nach Benachteiligung aus.

Kann hier nicht Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand oder ähnliches beantragt werden und müsste dann nicht die Situation wieder so hergestellt werden, wie sie Vor der Elternzeit war?

Nur weil man ein Kind bekommt, darf dies doch nicht nachteilig für die Laufbahn sein. Das wäre ja schön...

Ich finde das diskriminierend!

Und dann fragen sich alle, warum die Geburtenraten runter gehen... wenn man mit sowas konfrontiert wird kann ich das nachvollziehen. Frauen sind hier immer die Leittragenden...

Schokobon

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Unsere Gleichstellungsbeauftragte hat ihre Funktion als Gleichstellungsbeauftragte verloren weil sie in Elternzeit gegangen ist.

Bastel

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Hört sich für mich aber nicht richtig an.

Wenn vor Elternzeit A13, und jetzt wieder A10 angeboten wird, sieht das für mich augenscheinlich nach Benachteiligung aus.



Die Dame war A10 und ist jetzt immer noch A10. Wo siehst du eine Benachteiligung? Der neue Dienstposten gibt halt nicht mehr her. Eventuell musste der A13 Dienstposten dringend besetzt werden?

TonyBox

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Hallo Bastel, wieso?

Sie hat die A13 doch angetreten... also war Sie faktisch A13, auch wenn Sie dann die zwei Jahre nicht vollständig abgeleistet hat.

Durch Elternzeit darf keine Verschlechterung eintreten. Der Dienstherr hätte die Stelle einfach freihalten müssen bzw. nur eine Elternzeitvertretung einstellen dürfen. Hier in dem Fall wäre das einfach Pech für den Dienstherr...

Ähnliche Fälle gibt es bei uns auch und dann wird halt nur eine Elternzeitvertretung ausgeschrieben...
« Last Edit: 10.08.2021 11:37 von TonyBox »