..die Ausschreibung war offensichtlich zugelassen auch für Bewerber, die die Eignungsvoraussetzungen für den hD noch nicht besassen, diese aber durch Ableistung der zweijährigen hauptamtlichen Tätigkeit im hD anschließend erreichen konnten..
..und genau das ist doch der Knackpunkt..andere Bewerberinnen, die die Voraussetzungen für den hD schon inne gehabt hätten, wären nach Rückkehr wieder auf einer adäquaten A13 Stelle "gelandet"...
...da die Kollegin zum Rückkehrzeitpunkt aber "nur" die Zugangsvoraussetzungen für den gD erfüllte, landete sie mit Rückehr eben auf einer A10 Stelle...
...das ist aus ihrer Sicht zwar höchst unbefriedigend, aber letzendlich wohl richtig...
...und apropos "Benachteiligung"...was würden wohl andere hD Bewerber sagen, wenn die Kollegin nun eine andere hD Stelle einfach mal so besetzen würde, nur weil sie aufgrund einer persönlichen Lebensplanungsentscheidung eine geforderte Voraussetzung erst nicht erfüllt und aufgrund einer weiteren persönlichen Entscheidung nun "hier bin ich wieder" ruft und verlangt, dort weiter zu machen, wo sie einst aufhörte?....