Ich teile die Auffassung vom Organisator. Die Kollegin hat sich im Auswahlverfahren durchgesetzt, ihr wurde ein höherwertiger Dienstposten übertragen, lediglich die erforderliche Dauer bis zur statusrechtlichen Anpassung war noch nicht verstrichen. Nach der Eltern Zeit mag sie zwar keinen Anspruch auf Wahrnehmung Dieses einen, bereits zuvor ausgeübten Dienstpostens haben, jedenfalls aber Anspruch auf Übertragung EINES vergleichbaren Dienstpostens. Mit fehlenden Planstellen kann das Vorgehen nicht begründet werden, denn entweder wäre die Planstelle freizuhalten oder eine Ersatzplanstelle einzurichten gewesen.