Autor Thema: Zwei unterschiedliche Stellenbeschreibungen für die selbe Stelle  (Read 1582 times)

Jatumo

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Hallo zusammen,
so langsam zweifle ich an der Kompetenz unserer Behörde. In der IT in unserer Behörde sind insgesamt 7 Kollegen, die die selbe Stelle besetzen wie ich. Bezahlt wird nach TV-L E10 (ohne Studium) und E11(mit Studium). Im Frühjahr haben wir den Auftrag von der Personalabteilung bekommen unsere stelle zu beschreiben. Zu erst hieß es, das wir alle die selbe Stellenbeschreibung abgeben sollen, da wir logischerweise die selbe Stelle besetzen. Nach einigen Wochen hieß es, dass nun jeder seine individuellen Tätigkeit beschreiben soll. Dies haben wir auch gemacht und abgegeben. Letze Woche kam die Rückmeldung von der Personalabteilung, dass dies falsch sei... Nach langem hin und her sollen wir jetzt zwei allgemeine Stellenbeschreibungen erstellen. Also einmal für e10 und e11. Meiner Meinung nach ist das totaler Quatsch, da wir alle die selbe Stelle besetzen, müssen wir auch alle die selbe Stellenbeschreibung abgeben. Oder wie seht ihr das?
Ich bedanke mich schon mal für die Hilfe...

Spid

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Ich halte es schon für Blödsinn, daß sich 7 Leute eine Stelle teilen - aber Stellen sind ohnehin tariflich unbeachtlich.

WasDennNun

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Letze Woche kam die Rückmeldung von der Personalabteilung, dass dies falsch sei... Nach langem hin und her sollen wir jetzt zwei allgemeine Stellenbeschreibungen erstellen.
Da der AG (vertreten durch die Personalabteilung) entscheidet was eure auszuübenden Tätigkeiten sind und er euch aufgefordert hat, zu beschreiben was eure ausgeübten Tätigkeiten sind und ihr dem nachgekommen seit, würde ich jetzt einfach mal nichts weiter machen als den AG auffordern, dass er bestätigen soll, dass das was ihr als ausgeübte Tätigkeiten niedergeschrieben habt, auch eure auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dabei würde ich darauf hinweisen, dass man nur noch bis Ende des Monats diese Tätigkeiten ausüben wird und falls die Bestätigung nicht kommt, man darauf wartet, dass man eine schriftliche Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten erhält, da man ansonsten nicht wisse, was denn der AG von einem als auszuübenden Tätigkeiten erwarte.
 ;D

Oder anders gesagt: Wenn der AG sagt, dass was ihr aufgeschrieben habt ist falsch, dann weiß er ja was richtig ist und kann das euch mitteilen.

Des Weiteren ist es absoluter Blödsinn zu verlangen, eine Beschreibung der Tätigkeiten für die EG10 oder EG11 abgeliefert zu bekommen, es ist umgekehrt: Der AG beschreibt, was er an Tätigkeiten braucht und überträgt sie, die Tarifautomatik (ohne Entscheidungskompetenz des AGs) sorgt für die Eingruppierung.

Davon ab, nach der neuen EGO gibt es die Schranke mit/ohne Studium EG10 / EG11 so nicht mehr.
Es steht als zu erwarten, dass die EG10er nach der neuen EGO mindestens EG11 sind, falls nicht sogar alle EG12 (wenn drei Jahre Erfahrung vorliegt).

Und nein nicht eure Behörde ist Inkompetent, euere Personaler sind halt nur das, was man leider mehrheitlich in dem Bereich im öD antrifft: tarifrechtliche Versager.