Ich bin erstaunt, wie so manche "Kollegen" gewisse Urteile verstehen und für sich auslegen.
Die unspezifische Frage ist unzulässig. Nicht nur meiner Meinung, sondern auch von befreundeten ArbeitsrichterInnen.
Auf die Herleitung des AGs oder dessen RAs wäre ich ich gespannt, wie man den Bogen von einem (verschwiegenen) Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung zu einer pobligen Stelle als Bezüge-SB spannt. Da können nur so komische Beispiele kommen, die hier schon erwähnt wurden.