Autor Thema: Ermittlungsverfahren Verleumdung Hinderungsgrund Einstellung?  (Read 7982 times)

was_guckst_du

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..wir sind hier nicht im Strafrecht unterwegs und brauchen daher auch keine endgültigen Beweise...

..ich erlebe in Vorstellungsrunden häufig, dass allein "aus dem Bauch heraus" entschieden wird, weil übereinstimmend ein schlechtes Gefühl besteht, was die charkterlichen Eigenschaften eines Bewerbers angeht (selbst bei fachlich sehr guten Bewerbern)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Musidenn

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..ich erlebe in Vorstellungsrunden häufig, dass allein "aus dem Bauch heraus" entschieden wird, weil übereinstimmend ein schlechtes Gefühl besteht, was die charkterlichen Eigenschaften eines Bewerbers angeht (selbst bei fachlich sehr guten Bewerbern)...

Aber das darf doch vom Gesetz her gar nicht sein, oder!?

Spid

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Die charakterliche Eignung ist doch Bestandteil des Auswahlverfahrens.

was_guckst_du

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...fällt alles unter "Eignung"...zwar fachlich versiert aber persönlich nicht geeignet...

,,,was soll man mit einer guten Fachkraft, die letztendlich den Betriebsablauf bzw. den Betriebsfrieden stört...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Musidenn

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Die charakterliche Eignung ist doch Bestandteil des Auswahlverfahrens.

Ich dachte, es dürfen nur objektive fachliche Dinge eine Rolle spielen.

Muss der AG im ÖD sich nicht an seiner Stellenausschreibung im Auswahlverfahren messen lassen und wenn dort keine Soft Skills stehen, dürfen auch nur die erwähnten Hard Skills berücksichtigt werden?

Spid

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Charakterliche Eignung ist kein "Soft Skill".

Musidenn

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Charakterliche Eignung ist kein "Soft Skill".

Aber auch kein Hard Skill!


Spid

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Da eine entsprechende Einordnung ohnehin bedeutungslos ist, kann das dahingestellt bleiben. Eignung ist jedenfalls mehrdimensional und nicht auf das fachliche beschränkt.

BStromberg

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..wir sind hier nicht im Strafrecht unterwegs und brauchen daher auch keine endgültigen Beweise...

..ich erlebe in Vorstellungsrunden häufig, dass allein "aus dem Bauch heraus" entschieden wird, weil übereinstimmend ein schlechtes Gefühl besteht, was die charkterlichen Eigenschaften eines Bewerbers angeht (selbst bei fachlich sehr guten Bewerbern)...

Ja und das ist per se auch nicht schlecht, wenn es keine offenkundig illegitimen Beweggründe sind, die zum "Gefühl" beitragen.
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

BStromberg

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Charakterliche Eignung ist kein "Soft Skill".

Aber auch kein Hard Skill!

Dier persönliche Eignung eines Bewerbers in verschiedenen Facetten ist bei Beamten z.B. von absolut entscheidender materiell-rechtlicher Bedeutung für die Einstellung... nur mal so am Rande erwähnt.

Ich glaube, man kann das abkürzen:

Verschweigen Sie die Sache kann es sehr gut sein, dass man Ihnen nachträglich das AV/BV rechtmäßig auflöst... antworten Sie wahrheitsgemäß auf die (in meinen Augen zulässige!) Frage, besteht die nicht gänzlich von der Hand zu weisende Gefahr, dass man Sie vom Verfahren ausschließt.

Abwägungssache!
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(Charles Dickens)

maiklewa

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Ich bin erstaunt, wie so manche "Kollegen" gewisse Urteile verstehen und für sich auslegen.

Die unspezifische Frage ist unzulässig. Nicht nur meiner Meinung, sondern auch von befreundeten ArbeitsrichterInnen.

Auf die Herleitung des AGs oder dessen RAs wäre ich ich gespannt, wie man den Bogen von einem (verschwiegenen) Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung zu einer pobligen Stelle als Bezüge-SB spannt. Da können nur so komische Beispiele kommen, die hier schon erwähnt wurden.

Wdd3

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Wenn in der Fragestellung nur unspezifische Angaben gemacht werden ist es naheliegend das auch die Antorten unspezifisch (komisch)  werden. Wer Raum für Spekulationen gibt sollte damit rechnen das dieser genutzt wird.
BTW der Fragesteller hat offensichtlich ein schlechtes Gewissen und Sorge das in seinem FZ ein entsprechender Eintrag sein wird. Aber auch das ist reines mutmaßen.
In diesem Strang ist immer wieder auf das "Bauchgefühl" verwiesen worden. Dieses ist ein Schlüsselbereich in der Besten Auswahl denn mit diesem wird abgewogen ob ein potentieller MA in das Team passt oder ob man glaubt ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu können.

Als "gebranntes Kind" bin ich mittlerweile besonders vorsichtig. Ich hatte schon mal eine MA den wir im Vorstellungsgespräch präfriert hatten und der bei der Abfrage nach einem FZ anmerkte das die Möglichkeit bestünde das dort noch ein Eintrag aus einem laufenden Verfahren kommen könnte. Es habe etwas mit Steuerhinterziehung zu tun sei aber eigentlich eine Bagatelle.
Da es sich um eine E4 handelte haben wir dies in Kauf genommen.
In dem Urteil standen dann Dinge wie organisierte Bandenmäßige Kriminalität, Erpressung, Betrug in großem Stiel etc. 



was_guckst_du

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...bei E4 muss man sich eben um alternative Einnahmequellen bemühen... 8) ;)
Gruß aus "Tief im Westen"

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Wdd3

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Hätte recht auskömmlich sein können es ging um einen größeren 7 stelligen Betrag.

Kluge Menschen währen nach Buxton, Maine gefahren, um dort in einer Steinmauer an einem Baum unter einem bestimmten schwarzen, vulkanischen Stein, den es dort sonst nicht gibt, ihr Geld zu verstecken. 8)

Diese aber hatten es anscheinend einfach in der Wohnung gelagert somit hatten sie kein Sparsäckel für die Zeit nach der Haft. :)

was_guckst_du

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Kluge Menschen währen nach Buxton, Maine gefahren, um dort in einer Steinmauer an einem Baum unter einem bestimmten schwarzen, vulkanischen Stein, den es dort sonst nicht gibt, ihr Geld zu verstecken. 8)

..einer der wenigen Filme, die ich mir immer wieder ansehen kann...
Gruß aus "Tief im Westen"

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