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Ermittlungsverfahren Verleumdung Hinderungsgrund Einstellung?

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Spid:
Charakterliche Eignung ist kein "Soft Skill".

Musidenn:

--- Zitat von: Spid am 12.08.2021 09:23 ---Charakterliche Eignung ist kein "Soft Skill".

--- End quote ---

Aber auch kein Hard Skill!

Spid:
Da eine entsprechende Einordnung ohnehin bedeutungslos ist, kann das dahingestellt bleiben. Eignung ist jedenfalls mehrdimensional und nicht auf das fachliche beschränkt.

BStromberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 12.08.2021 08:26 ---..wir sind hier nicht im Strafrecht unterwegs und brauchen daher auch keine endgültigen Beweise...

..ich erlebe in Vorstellungsrunden häufig, dass allein "aus dem Bauch heraus" entschieden wird, weil übereinstimmend ein schlechtes Gefühl besteht, was die charkterlichen Eigenschaften eines Bewerbers angeht (selbst bei fachlich sehr guten Bewerbern)...

--- End quote ---

Ja und das ist per se auch nicht schlecht, wenn es keine offenkundig illegitimen Beweggründe sind, die zum "Gefühl" beitragen.

BStromberg:

--- Zitat von: Musidenn am 12.08.2021 10:08 ---
--- Zitat von: Spid am 12.08.2021 09:23 ---Charakterliche Eignung ist kein "Soft Skill".

--- End quote ---

Aber auch kein Hard Skill!

--- End quote ---

Dier persönliche Eignung eines Bewerbers in verschiedenen Facetten ist bei Beamten z.B. von absolut entscheidender materiell-rechtlicher Bedeutung für die Einstellung... nur mal so am Rande erwähnt.

Ich glaube, man kann das abkürzen:

Verschweigen Sie die Sache kann es sehr gut sein, dass man Ihnen nachträglich das AV/BV rechtmäßig auflöst... antworten Sie wahrheitsgemäß auf die (in meinen Augen zulässige!) Frage, besteht die nicht gänzlich von der Hand zu weisende Gefahr, dass man Sie vom Verfahren ausschließt.

Abwägungssache!

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