..ehrlich gesagt, bedeutet für mich ein Verleumdungsverfahren, zu dem die Staatsanwaltschaft bereits ermittelt (also eine strafbare Handlung nicht von vornherein ausgeschlossen ist), mehr als ein Hinweis auf einen schwierigen Charakter, den ich besser nicht einstellen sollte...
Ändert aber generell nichts daran, dass keine Schuld vorliegen muss. Da ich mich mit der Polizeiarbeit und der von der StA auskenne: da stellt jemand eine Anzeige, ob begründet oder nicht, vielleicht weil sich jemand nur an einem anderen "rächen" möchten ... whatever ..., der Anzeigenerstatter wird zur Zeugenaussage geladen, die andere Person auch, die aber keine Aussage machen muss, tut sie es, sagt nur ein falsches Wort, obwohl sie unschuldig ist ... oder sie macht von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, die unterbesetzte, überforderte Polizei meint, der TB des 187er StGB wäre erfüllt, was aber letztlich die StA entscheidet, leitet es an diese weiter und schon hat man ein Ermittlungsverfahren. In den meisten Fällen wird das wegen Geringfügigkeit oder wegen Mangel an Beweisen geschlossen. Oftmals schießt sich der Anzeigenerstatter mit der Anzeige ein Eigentor.
Will damit sagen: dass nicht unbedingt derjenige, der ein Ermittlungsverfahren am Allerwertesten hat, die schwierige Person sein muss!
Und, um auf die Frage von Musidenn zurückzukommen: Die
unspezifische Frage nach abgelaufenen oder aktuellen Ermittlungs- und Strafverfahren bei einer Stelle als SB in der Bezügebearbeitung ist IMHO unzulässig und dürfte im Falle eines Falles auch von jedem Arbeitsgericht so gesehen werden.