Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel beim selben Bezirksamt - Probezeit
Spid:
Nein. Die Probezeit wirkt im Tarifregime des TV-L lediglich bei befristeten Arbeitsverhältnissen auf die Kündigungsfrist. Sie steht in keinem Zusammenhang zum Kündigungsschutz. Maßgeblich für den Kündigungsschutz ist die Erfüllung der Wartezeit nach KSchG. Diese ist völlig unabhängig von der Probezeit. Sie kann auch nicht verlängert werden.
WasDennNun:
--- Zitat von: neodeo2 am 11.08.2021 09:23 ---
--- Zitat von: Spid am 11.08.2021 06:10 ---Dann hat eine Probezeit doch ohnehin keine Wirkung.
--- End quote ---
Könntest du bitte erklären warum die Probezeit in diesem Fall keine Wirkung hat?
ich dachte in der Probezeit kann man gekündigt werden, ohne Angaben von gründen, aber auch selbst jederzeit kündigen?
thx
--- End quote ---
Dann solltest du mal den Tarifvertrag durchgucken und schauen, wo da das Wort Probezeit steht und wo mit der von dir beschriebenen Wirkung.
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_VT_2020.pdf
neodeo2:
wieder mal was dazugelernt!
Danke an euch beide!
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