Hallo Forum,
gehe in Elternzeit. Werde leider aus dem Satz im TV-BA nicht ganz schlau:
...Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht
von Satz 1 erfasst werden und Zeiten einer Kinderbetreuung von bis zu jeweils
acht Jahren sind unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit in den
Entwicklungsstufen angerechnet...
Soweit verständlich, aber die Elternzeit beginnt ja ab Geburt des Kindes und die Entwicklungsstufen werden Monatlich berechnet. Folgendes Beispiel: Geburt des Kindes 01.08.2021 / Elternzeit 2 Monate / 30.09.2021. Die Erfahrungsstufen laufen ab 09/2021 weiter.Wie verhält es sich aber am 02.08.2021 / Elternzeit 2 Monate/ 01.10.2021. Würden die Erfahrungsstufen dann ab 10/2021 weiterlaufen? Würde ja bedeuten, das ein ganzer Monat "Erfahrungsstufe" fehlen würde. Jemand eine Idee, wie es berechnet wird?
Und bevor jemand fragt, wir freuen uns riesig auf das Kind, aber der o.g. Zustand erklärt sich uns einfach nicht🤔.
Vielen Dank Forum