Autor Thema: Elternzeit und Entwicklungsstufen  (Read 4178 times)

Mitfreundlichengrüssen

  • Gast
Elternzeit und Entwicklungsstufen
« am: 11.08.2021 12:09 »
Hallo Forum,

gehe in Elternzeit. Werde leider aus dem Satz im TV-BA nicht ganz schlau:
...Zeiten der Unterbrechung bis zu einer Dauer von jeweils drei Jahren, die nicht
von Satz 1 erfasst werden und Zeiten einer Kinderbetreuung von bis zu jeweils
acht Jahren sind unschädlich, werden aber nicht auf die Laufzeit in den
Entwicklungsstufen angerechnet...
Soweit verständlich, aber die Elternzeit beginnt ja ab Geburt des Kindes und die Entwicklungsstufen werden Monatlich berechnet. Folgendes Beispiel: Geburt des Kindes 01.08.2021 / Elternzeit 2 Monate / 30.09.2021. Die Erfahrungsstufen laufen ab 09/2021 weiter.Wie verhält es sich aber am 02.08.2021 / Elternzeit 2 Monate/ 01.10.2021. Würden die Erfahrungsstufen dann ab 10/2021 weiterlaufen? Würde ja bedeuten, das ein ganzer Monat "Erfahrungsstufe" fehlen würde. Jemand eine Idee, wie es berechnet wird?
Und bevor jemand fragt, wir freuen uns riesig auf das Kind, aber der o.g. Zustand erklärt sich uns einfach nicht🤔.
Vielen Dank Forum

Schokobon

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Antw:Elternzeit und Entwicklungsstufen
« Antwort #1 am: 11.08.2021 12:27 »
Die Elternzeit beginnt mit dem Beginn der Elternzeit; das muss nicht mit dem Tag der Geburt zusammenfallen.
Die Entwicklungsstufen werden nicht monatlich berechnet, sondern auf den konkreten Tag bezogen.

Isie

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Antw:Elternzeit und Entwicklungsstufen
« Antwort #2 am: 18.08.2021 17:16 »
Mit Beginn der Elternzeit wird die Stufenlaufzeit angehalten und läuft erst dann weiter, wenn die Elternzeit endet und die Arbeit wieder aufgenommen wird.

MH

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Antw:Elternzeit und Entwicklungsstufen
« Antwort #3 am: 09.12.2021 19:31 »
Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, nicht ab Geburt.
Mein Freundin arbeitet 4 Stunden in der Woche, um die Stufenlaufzeit aufrecht zu erhalten. Vielleicht ist das eine Alternative?