Hallo an alle,
ich habe noch einmal eine Frage.
Ich habe jetzt nächste Woche einen Termin für die Vertragsunterzeichnung (EG6, Sekretärin).
Auf meine Frage, ob meine einschlägigen Berufserfahrungen angerechnet werden, kam die Antwort, dass ich meine Arbeitszeugnisse und Arbeitsverträge einreichen soll aber wohl grundsätzlich die Erfahrungsstufe aufgrund etwaig einschlägiger Berufserfahrung immer erst nach der Einstellung vorgenommen wird.
Dies ist natürlich für mich als AN nicht optimal da ich einen Vertrag unterschreibe ohne vorher zu wissen, was ich eigentlich verdiene und es ja schon zwischen den Stufen ein erheblicher Unterschied ist.
Kann ich bei bei der Vertragsunterzeichnung darauf bestehen, dass mir eine Stufe X zugesichert wird?
Oder ist das so gängige Praxis?
Vielen Dank schon Mal im Voraus für Eure Antworten