Hallo,
ich muss nochmal zum Verständnis einige Fragen aufbringen.
Vorab:
Ein Antrag auf E9c wurde damals nicht gestellt, da Stufenverlust. Nachfolgende Kollegen erhalten mittlerweile die E9c.
Ich habe mir nunmehr mal die Stellenpläne angeschaut. die tatsächliche Besetzung und Bewertung in 2017, 2018 und 2019. Die Bewertung erfolgte jeweils in E9b und tatsächliche Besetzung ebenfalls in E9b. Im Stellenplan 2020 ist hinterlegt, tatsächliche Besetzung E9b, im laufendenden Haushaltsjahr E9c. Als Bemerkung ist angegeben "Bewertung durch Bewertungskommission".
Mein Antrag von Ende 2019 auf Überprüfung meiner Eingruppierung wurde Anfang 2020 abgelehnt mit der Begründung " das der weitüberwiegende Teil der ursprünglichen Tätigkeit ausgeübt wird, wenn auch vielleicht mit veränderten Zeitanteilen. Insoweit vertreten wir die Ansicht, dass hier keine neuen Tätigkeiten übertragen wurden, die einen neuen Eingruppierungsvorgang auslösen würden."
Was bedeutet im Stellenplan eigentlich "Stellenumwandlung"?
Ein Antrag von 2013 auf Neubewertung wurde Ende 2018 beantwortet. Darin heißt es , "das meine Stelle der Verg. IVb Bat zuzuordnen ist, dies entspricht der E9c TVÖD . Eine Änderung in der Bewertung der von Ihnen besetzten Stelle ergibt sich nicht." Also weiterhin E9b.
Wie ist das nun mit dem Stellenplan? Da wurde ja erst E9b und in 2020 laut Bewertungskommission die E9c angegeben. Hätte ich denn nicht in die E9c kommen müssen auch ohne Antrag? Da dies ja erst in 2020 bewertet wurde?
Vielen Dank für eure Mühen.