Autor Thema: Beihilfesatz 70% wegen Kindern / Große Anwartschaft bei der PKV  (Read 1756 times)

Sarah2

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Hallo zusammen,

vor einiger Zeit hatte ich schonmal eine Frage zur Erhöhung des Beihilfesatzes von 50% auf 70% wegen zwei berücksichtigungsfähiger Kinder gestellt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114350.msg178579.html#msg178579

Nun ist das Ganze konkreter und mein Beihilfesatz auf 70% gestiegen. Aufgrund meines Alters wird der Beihilfesatz aber sicherlich während meiner aktiven Dienstzeit nochmal auf 50% sinken, wenn die Kinder entsprechend alt sind.

Von meiner PKV wurde jetzt der Bedarf einer große Anwartschaft für die Zwischenzeit über die 20% angesprochen. Mir kommt das etwas komisch vor, zumal ja auch der Beihilfesatz ab Pension wieder auf 70% steigt.

Kann mir hier jemand eine Einschätzung geben?

Ozymandias

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Kenne den genauen Vertrag nicht, daher immer die eigenen Vertragsunterlagen studieren.

Aber im Regelfall ist es nur wichtig, die Änderung rechtzeitig mitzuteilen, da braucht es keine Anwartschaft oder Gesundheitsprüfung.
Änderungen des Bemessungsatzes nach Ablauf der Frist (ich glaube 6 Monate) sind problematisch und können eine Gesundheitsprüfung auslösen.

Die Kinder können auch problemlos von 20% auf 100% wechseln, z.B. wenn sie mit über 25 noch studieren.

lexus

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Die Anwartschaftsversicherungen richten eher an Angestellte/Selbststände als an Beamte in dieser Konstellation mit Kindern, da hierfür, wie bereits vom Vorredner geschrieben, eine gesetzliche Regelung besteht, keine erneute Gesundheitsprüfung erfolgt, wenn nach der Änderung des Beihilfesatzes innerhalb von 6 Monaten die Änderung der Versicherung mitgeteilt wird.

Allerdings sollte man wissen, dass nach der Umstellung des Beitragssatzes von 70/30 auf 50/50 die Beiträge nicht nur um diese 20 Prozentpunkte steigen werden, sondern deutlich höher. Der Grund lt. Versicherungen ist, dass die Altersrückstellungen in dem 70/30–Zeitraum geringer waren, als bei dem 50/50-Tarif. Diese über meist viele Jahre geringeren Alterssparanteile, werden nach der Umstellung auf 50/50 quasi wieder nachgeholt. Leider ist das wohl rechtens… Ich habe auch schon gehört, dass manche deshalb im 50/50-Tarif geblieben sind. Dieser Weg ist m.E. zu teuer erkauft.

Hierfür könnte eine Anwartschaftsversicherung Sinn machen, da die oben genannte Differenz über die Anwartschaftsversicherung ausgeglichen wird. Es wäre aber vorher zu prüfen, ob die Beiträge für die Anwartschaftsversicherung höher oder niedriger sind, als die dann später höheren Beiträge. In bisschen Rechnerei wäre daher erforderlich. Alternativ spart man sich die Anwartschaftsversicherung einfach selber auf. Bei einem so langem Zeitraum von über 10 Jahren sind ETF-/Fondsanteile wahrscheinlich die bessere Alternative.

Eukalyptus

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Die Antwort von Lexus sollte bedacht werden. Aus der Hüfte heraus geschossen dürfte aber bei den meisten PKV ausdrücklich vertraglich vereinbart sein, dass der PKV Satz ohne Gesundheitsprüfung bei Notwendigkeit (Kindergeburt, Wegfall Kinderzuschlag) zwischen 50 und 70% verändert werden kann (realisiert in einem Vertrag oder durch Zu/Abschalten eines 20% "Teilvertrages"). Insofern ist aus meiner Sicht meist keine Anwartschaft nötig, das Angebot der Versicherung verwundert mich.