Beim Eintritt in ein Verfahren nach § 24 BLV erfolgt - nach erfolgreicher Bewerbung - eine Übertragung einer Tätigkeit der höheren Laufbahngruppe (bezogen auf den hier diskutierten Fall dürfte das regelmäßig die Übertragung der Funktion eines Referenten sein). Nach 2,5 Jahren wird, positive Beurteilung vorausgesetzt, die Befähigung für die höhere Laufbahngruppe festgestellt. Nach weiteren sechs Monaten der Bewährung erfolgen Ernennung im Eingangsamt der höheren Laufbahngruppe sowie Einweisung in eine entsprechende Planstelle. Letztere muss m. E. auch erst zum Zeitpunkt der Beförderung erfolgen. Vorher dürfte es genügen, den Beamten auf einer dem Statusamt entsprechenden Planstelle zu führen.
In Behörden mit gebündelter Dienstpostenbewertung ist es meiner Erfahrung nach auch nicht unüblich, dass ein und derselbe Beamte auf personalwirtschaftlichen Gründen mehrfach auf wechselnden Planstellen geführt wird, selbst wenn sein Statusamt unverändert bleibt.