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Beförderungsverbot nach §24 BLV während der Befähigungzeit

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BStromberg:

--- Zitat von: Organisator am 16.08.2021 10:27 ---Spitze Dienstpostenbewertung hat durchaus viele Vorteile. Aber das ist ein anderes Thema.

(...) Bedarf es dazu einer Einweisung in die Planstelle?

--- End quote ---

M.M.n. JA (zumindest bei spitzer-Dienstpostenabgrenzung!), weil Aufgabe und Amt nicht auseinanderfallen dürfen!

Technisch ausgedrückt könnte er/sie (Beispiel bei in einer Kommunalverwaltung) keine hauptberuflichen Tätigkeitszeiten im h.D. sammeln, wenn man ihn/sie stellenmäßig weiter auf einem Posten im g.D. beließe.

Organisator:
Aber Aufgabe und Amt fallen doch auseinander, wenn man höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt aber im alten Amt solange verbleibt. Ist ja Ziel der Übung.

§ 24 BVL iVm § 17 BBG verweist auf eine hauptberufliche Tätigkeit. Aus meiner Sicht kommt es nur darauf an, dass diese hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Auf welcher Planstelle sollte dabei egal sein. Zumal auch Tarifbeschäftigte darüber die Laufbahnbefähigung darüber erreichen können, ohne überhaupt auf Planstellen geführt zu werden.

BStromberg:

--- Zitat von: Organisator am 16.08.2021 10:47 ---Aber Aufgabe und Amt fallen doch auseinander, wenn man höherwertige Tätigkeiten übertragen bekommt aber im alten Amt solange verbleibt. Ist ja Ziel der Übung.

--- End quote ---

Eben... deshalb kann/darf das m.M.n. ja auch nicht sein. Der Beamte wird unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewährung deswegen (entsprechend der höherwertigen Aufgaben) auf dem höherwertigen Dienstposten geführt und eingewiesen (sollseitig) und kann/wird bei Erlangen der persönlichen Voraussetzungen (z.B. § 24 BLV) istseitig befördert.

Jetzt schließt sich mit deiner Argumentation der Kreis für meine aufgestellte These, andererseits kann ich deinen Argumenten auch sehr viel abgewinnen, wenn man wirklich sagen kann, dass mit der reinen Aufgabenübertragung schon rechtlich alles unter Dach und Fach gebracht werden kann beim Bund?!

In der Kommune gilt der Grundsatz, dass nur die Einweisung maßgeblich und alles andere nichtsbedeutend ist.

2strong:
Beim Eintritt in ein Verfahren nach § 24 BLV erfolgt - nach erfolgreicher Bewerbung - eine Übertragung einer Tätigkeit der höheren Laufbahngruppe (bezogen auf den hier diskutierten Fall dürfte das regelmäßig die Übertragung der Funktion eines Referenten sein). Nach 2,5 Jahren wird, positive Beurteilung vorausgesetzt, die Befähigung für die höhere Laufbahngruppe festgestellt. Nach weiteren sechs Monaten der Bewährung erfolgen Ernennung im Eingangsamt der höheren Laufbahngruppe sowie Einweisung in eine entsprechende Planstelle. Letztere muss m. E. auch erst zum Zeitpunkt der Beförderung erfolgen. Vorher dürfte es genügen, den Beamten auf einer dem Statusamt entsprechenden Planstelle zu führen.

In Behörden mit gebündelter Dienstpostenbewertung ist es meiner Erfahrung nach auch nicht unüblich, dass ein und derselbe Beamte auf personalwirtschaftlichen Gründen mehrfach auf wechselnden Planstellen geführt wird, selbst wenn sein Statusamt unverändert bleibt.

Organisator:

--- Zitat von: 2strong am 16.08.2021 12:13 ---Beim Eintritt in ein Verfahren nach § 24 BLV erfolgt - nach erfolgreicher Bewerbung - eine Übertragung einer Tätigkeit der höheren Laufbahngruppe (bezogen auf den hier diskutierten Fall dürfte das regelmäßig die Übertragung der Funktion eines Referenten sein). Nach 2,5 Jahren wird, positive Beurteilung vorausgesetzt, die Befähigung für die höhere Laufbahngruppe festgestellt. Nach weiteren sechs Monaten der Bewährung erfolgen Ernennung im Eingangsamt der höheren Laufbahngruppe sowie Einweisung in eine entsprechende Planstelle. Letztere muss m. E. auch erst zum Zeitpunkt der Beförderung erfolgen. Vorher dürfte es genügen, den Beamten auf einer dem Statusamt entsprechenden Planstelle zu führen.

In Behörden mit gebündelter Dienstpostenbewertung ist es meiner Erfahrung nach auch nicht unüblich, dass ein und derselbe Beamte auf personalwirtschaftlichen Gründen mehrfach auf wechselnden Planstellen geführt wird, selbst wenn sein Statusamt unverändert bleibt.

--- End quote ---

So wirds auch in meiner Behörde gemacht. Insbesondere auch der letzte Absatz. Ich wüsste auch nicht, was dagegen spräche, solange das Statusamt gleich oder niedriger als die Planstelle ist.

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