Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[Allg] Verzögerung der Ernennung

(1/2) > >>

Stephan96:
Hallo zusammen! Ich habe am 27.04.2021 den Angestellten Lehrgang 2 abgeschlossen. Mir wurde mit Wirkung zum 28.04.2021 ein DP mit der Besoldungsgruppe A10 übertragen. Ich bin seit 2017 in der Besoldungsgruppe A9 mD. Die Bewährungszet beträgt gem NLVO § 20 3 Monate. Diese wäre also in meinem Fall am 28.07 erreicht. Jetzt ruft mich meine Personalstelle an, und sagt, ich könnte erst am 28.10 zum Regierungsoberinspektor ernannt werden, da vor der Erbrobungszeit erst eine 3 monatige Einführungszeit absolviert werden müsten, da ich ja einen Laufbahnwechsel vollziehe. Eine Rechtsgrundlage hierfür konnte mir keiner nennen! Hat einer von Euch evtl. einen Rat, ob ich dagegen vor gehen kann, bzw. ab das so rechtens ist?! Im Netz finde ich zu einer vor der Erprobungszeit nötigen Einführungszeit von 3 Monaten nichts. Und alle 4 weiteren Beamten aus unserem Lehrgang, sind bereits im Juli zum Regierungsoberinspektor ernannt. Meine Bewährung ist durch meinen Vorgesetzten mehrfach bestätigt worden.

Mayday:

--- Zitat von: Stephan96 am 12.08.2021 21:52 ---Die Bewährungszet beträgt gem NLVO § 20 3 Monate.

--- End quote ---

Sie haben sicherlich § 20 NLVO mit § 20 NBG verwechselt und das Wörtchen "mindestens" überlesen.  :P

Tagelöhner:
Wie kann er das überlesen haben, wenn ihm sein Dienstherr sogar einen Laufbahnaufstieg zu Gute kommen lässt, ihn also besonders befähigt für "Höheres" hält  ;D.

Immer wieder köstlich wie sich im Dunstkreis der Beamtenschaft alles nur um statusrechtliche Ämter und damit Beförderungen dreht, des Beamten liebstes Kind mal wieder.

Rheini:
Na auch der Dienstherr verspricht sich ja was und sollte meines Erachtens nicht zu einer grundsätzlich devoten Haltung des Beamten führen ....

gerzeb:
Und du hast als Beamter den AL II gemacht?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version