Hallo, es gibt aktuell eine Stellenausschreibung, welche sich nach dem TV-L richtet. Die Stelle selber ist auf 3 Jahre befristet.
Ich habe nun bezüglich Kündigungsfristen folgendes gefunden:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/kuendigungsfristen.htmlIn der freien Wirtschaft sind befristete Arbeitsverhältnisse immer "problematisch" was die ordentliche Kündigung angeht. Nehmen wir an, ich sage diesem Angebot zu und bekomme, ob nun während oder nach der Probezeit, ein besseres Jobangebot, gelten dann die Kündigungsfristen unter dem oben stehenden Link?
"nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt." -> dies trifft auf den Vertrag zu, da dieser auf 3 Jahre befristet ist, korrekt?
"bei befristeten Arbeitsverhältnissen von akademischen Mitarbeitern oder von Arbeitern gelten u.U. die Kündigungsfristen der unbefristeten Arbeitsverhältnisse." -> Was ist mit "Kündigungsfristen der unbefristeten Arbeitsverhältnisse" genau gemeint?