Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsverhöltnis (TV-L)
Spid:
Ich habe - was auch immer verlinkt ist - mir nicht angesehen. Wozu auch? Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen. Wann die Kündigungsfristen des §30 TV-L gelten, steht in §30 Abs. 1 TV-L. Ansonsten gelten jene aus §34 TV-L.
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