Autor Thema: Beihilfeanspruch Ehepartner nicht in KVdR  (Read 1570 times)

tomhsv

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Beihilfeanspruch Ehepartner nicht in KVdR
« am: 16.08.2021 21:50 »
Nach jetziger Gesetzeslage wird meine Frau wohl unter der sog. 9/10 Regelung fallen, d.h. sie hat später trotz Rente keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Meine Frau möchte mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen und ist z.Zt versicherungspflichtig beschäftigt , bis 67 würde an den Problem auch nichts ändern. Ich werde in 6 Jahren in Pension gehen.

Nun die Frage steht meiner Frau dann Beihilfe zu, obwohl sie Rente bezieht ? Eine Anwartschaft auf eine PKV besteht.

Isie

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Antw:Beihilfeanspruch Ehepartner nicht in KVdR
« Antwort #1 am: 17.08.2021 09:16 »
Beihilfevorschriften sind nicht unbedingt identisch. Bitte im passenden Unterforum für Beamte posten.

Ozymandias

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Antw:Beihilfeanspruch Ehepartner nicht in KVdR
« Antwort #2 am: 17.08.2021 09:41 »
Kommt unabhängig vom Dienstherr zunächst auf das Einkommen an.
Baden-Württemberg hat hier die Vorschriften zum Anfang des Jahres verschärft. Früher wurde bei Renten der steuerlich relevante GdE benutzt, für Neurentner wird der Zahlbetrag als Einkommen gezählt. Ob andere BL das auch so machen oder machen werden ist unklar.

Rentenonkel

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Antw:Beihilfeanspruch Ehepartner nicht in KVdR
« Antwort #3 am: 17.08.2021 13:55 »
Nach jetziger Gesetzeslage wird meine Frau wohl unter der sog. 9/10 Regelung fallen, d.h. sie hat später trotz Rente keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Meine Frau möchte mit 63 mit Abschlägen in Rente gehen und ist z.Zt versicherungspflichtig beschäftigt , bis 67 würde an den Problem auch nichts ändern. Ich werde in 6 Jahren in Pension gehen.

Nun die Frage steht meiner Frau dann Beihilfe zu, obwohl sie Rente bezieht ? Eine Anwartschaft auf eine PKV besteht.

Bei der 9/10 Deckung ist zu berücksichtigen, dass für jedes Kind des Rentners zusätzliche 3 Jahre Vorversicherungszeit in einer gesetzlichen KK angerechnet werden. Daher kann es sein, dass durch eventuell vorhandene Kinder wider Erwarten die Voraussetzungen der KVdR doch erfüllt sind.

Ausserdem ist zu beachten, dass neben der Rente auch ein Zuschuss zur privaten KV gezahlt wird und dieser Zuschuss Einfluss auf die Höhe des Beihilfeanspruches (bspw. 40 % statt 50 %) haben kann. Auch ist es denkbar, dass durch zukünftige Rentenerhöhungen die Einkommensgrenze des Beihilfeanspruches irgendwann geknackt wird und somit der Beihilfeanspruch dann abrupt endet.

tomhsv

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Antw:Beihilfeanspruch Ehepartner nicht in KVdR
« Antwort #4 am: 17.08.2021 22:43 »
Es sind keine Kinder vorhanden. Es handelt sich um die Beihilfevorschriften Hamburg. Dort bekommen  die Ehegatten der Beamten 70 % Beihilfe, wenn man nicht über 20000 im Jahr Einkünfte hat, die meine Frau nicht erreichen wird. Anspruch haben Ehegatten die nicht SV Pflichtig sind, die Frage ist wie verhält es sich mit Renten ohne Anspruch auf Krankenversicherung ?

Das mit den Zuschuss zur PKV für die gesetzliche Rente habe ich auch gehört, soll angeblich mindestens 75 Euro sein.