Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge
Abwesenheitsvertretung
AddyKane:
--- Zitat von: Spid am 17.08.2021 12:36 ---Wen interessieren Stellenprofile? Ich schrieb „Arbeitsvertrag“, weil ich Arbeitsvertrag meinte.
--- End quote ---
Weiß nicht warum du gleich unfreundlich wirst. Das jeweilige Stellenprofil ist Anhang unserer Arbeitsverträge.
Spid:
Ich bin nicht unfreundlich.
Und?
AddyKane:
--- Zitat von: Spid am 17.08.2021 12:41 ---Ich bin nicht unfreundlich.
Und?
--- End quote ---
Wenn du nicht helfen möchtest, dann lass es doch einfach. Danke! Mit deinem "und?" hilfst du hier nicht weiter.
AddyKane:
In meinem Vertrag ist btw. geregelt, dass mein Arbeitgeber berechtigt ist mir aus dienstlichen Gründen eine andere Tätigkeit im Rahmen der Entgeltgruppe zuzuweisen. -> Direktionsrecht innerhalb der E8 also absolut okay. Aber außerhalb der Entgeltgruppe schränkt er sich doch damit selbst ein.
Das Funktions-/Stellenprofil für welches ich eingestellt wurde und Anhang der Arbeitsvertrages war, ist vom Arbeitgeber unterzeichnet. Dort sind die Aufgabenbereiche sowie geforderten Qualifikationen und Kompetenzen aufgelistet.
Spid:
Es zeigt Dir die Unbeachtlichkeit Deiner Vorbringung auf und hilft Dir dabei, Dich von Deinen abwegigen Illusionen hinsichtlich der Vereinbarung einer bestimmten Tätigkeit im Arbeitsvertrag zu verabschieden und Dich der Realität zu stellen. Wenn Du allerdings zu tief in dieser Illusion gefangen bist, als daß Du das erkennst, solltest Du professionelle Hilfe in Anspruch nehmen - also nicht hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Angelegenheit, die ist ja geklärt.
Auch die neuerliche Vorbringung geht fehl. Sie verkennt u.a. den Umstand, daß - sofern sich die Eingruppierung nicht ändert - das Direktionsrecht des AG eben nicht eingeschränkt wird. Eine solche Vertragsklausel ist im öD, zu dem die BG ja aufgrund ihrer Rechtsform gehören, überflüssig.
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