Autor Thema: Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?  (Read 3701 times)

Marc09

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Hallo in die Runde,

im Zuge einer Bewerbung auf die Position "Experte Personalentwicklung" bei den Stadtwerken einer Stadt in NRW mit ca. 350.000 Einwohnern frage ich mich, ob ich mit meiner Eingruppierung richtig liege.

Zu meiner Person: zwei abgeschlossene Master, davon einer im für die Position relevanten Bereich (HR), und 8 Jahre Berufserfahrung (ca. 3-5 Jahre, die mir im originären Bereich der Personalentwicklung angerechnet werden können).

Zur Position kann ich bisher nur folgende Angaben machen:
Aufgabenprofil:
- Steuerung der Entwicklungsprogramme für Fach- und Führungskräfte aller Konzerngesellschaften
- Weiterentwicklung der PE-Maßnahmen
- Beratung von Fach- und Führungskräften hinsichtlich Weiterbildung und individueller Förderung
- Auswahl externer Dienstleister
- Konzeptentwicklung für Inhouse-Trainings und teilweise auch Durchführung
- Begleitung von MA-Befragungen und deren Umsetzung


Ich selbst würde mich, wenn ich den TV-V richtig verstehe in der EG 13 sehen. Ich stelle mir die Frage, bei welcher Stufe ich einsteigen kann bzw. ich auf Basis meiner Angaben verlangen kann? Was denken die anderen Forenteilnehmer generell zur Eingruppierung, passend?

Danke für die Hilfe im Voraus!
Marc  :)

Spid

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #1 am: 17.08.2021 18:15 »
Ich sehe weder das Erfordernis eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums noch eine Heraushebung hinsichtlich der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung. Die Eingruppierung dürfte vielmehr in die E9 erfolgen. Hinsichtlich der Stufe kann man auch die komplette Anrechnung der vorhandenen Zeiten verlangen.

Marc09

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #2 am: 17.08.2021 18:21 »
Hallo Spid,

vielen Dank für die prompte Antwort.

Das Erfordernis ergibt sich aus dem Anforderungsprofil, welches ich näher ausführe:

- Studium mit Fachrichtung BWL, Sozialwissenschaften oder Psychologie mit dem Schwerpunkt Personal oder eine gleichwertige Qualifikation
- qualifizierte Ausbildung als Business-Coach oder Trainer
- Kenntnisse und Erfahrungen in Kompetenz-Management und –Diagnostik.

Diese Anforderungsprunkte erfülle ich.

Wie würden Sie das bewerten?
« Last Edit: 17.08.2021 18:30 von Marc09 »

Spid

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #3 am: 17.08.2021 18:43 »
Anforderungsprofile sind für die Eingruppierung unbeachtlich.

Marc09

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #4 am: 17.08.2021 18:48 »
Im TV-V aber ist doch vermerkt:

"13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten,..."

Es wird explizit erst aber der EG 11 von AN mit wissenschaftlicher Hochschuldbildung gesprochen. Als wissenschaftlich gelten Abschlüsse wie Master oder Diplom an Universitäten.

Spid

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #5 am: 17.08.2021 18:57 »
Das Tätigkeitsmerkmal fordert eine bestimmte Tätigkeit - hier eine, die einem wissenschaftlichen Hochschulstudium entspricht - und legt eine Anforderung in der Person fest. Nichts von dem, was Du geschildert hast, ließe eine solche Tätigkeit auch nur vermuten.

Lars73

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #6 am: 17.08.2021 18:59 »
Wo ist in der Ausschreibung etwas von wissenschaftlicher Hochschulbildung zu sehen? Auch ein Bachelor würde dort reichen. Unabhängig davon, dass es nicht auf die Ausschreibung sondern die tatsächlich nötige Qualifikation ankommt.

Rene

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #7 am: 18.08.2021 07:04 »
Personalentwicklerin bei uns hat die E9.
13 sind Geschäftsbereichleiter mit 20-150 Mitarbeitern.
Mehr als 9.6 wirds wohl nicht werden.

Marc09

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #8 am: 18.08.2021 09:45 »
Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Jockel

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #9 am: 18.08.2021 09:57 »
Die Aufgabe dreht sich um Adaption des vorhandenen Wissensstandes (Bachelor) auf die Konzernbelange. Da wird nichts geforscht oder entwickelt (im wissenschaftlichen Sinn). Daher ist ein akademischer Zuschnitt und daher die (objektive) Notwendigkeit eines wissenschaftlichen Hochschulabschlusses (Master) unwahrscheinlich. Ob die Heraushebungsmerkmale oberhalb der Grundeingruppierung EG9  vorliegen müsste geprüft werden.


Herbert Meyer

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #10 am: 19.08.2021 13:31 »
Bei meinem früheren Arbeitgeber war ein solches Stellenprofil im Rahmen des TVöD mit 9b bewertet.

Bob Kelso

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Antw:Eingruppierung als Personalentwickler (TV-V)?
« Antwort #11 am: 19.08.2021 14:18 »
Im TV-V aber ist doch vermerkt:

"13.1 Arbeitnehmer mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechenden Tätigkeiten,..."

Es wird explizit erst aber der EG 11 von AN mit wissenschaftlicher Hochschuldbildung gesprochen. Als wissenschaftlich gelten Abschlüsse wie Master oder Diplom an Universitäten.

Als "wissenschaftlicher Hochschulabschluss" gelten auch Master, welche an einer Hochschule für Angewandte Forschung / Universities of applied science"  ( früher: Fachhochschule)  erworben werden.