Ich versuche mal, das Ganze aufzudröseln:
Der Einspruch gegen den Steuerbescheid kann nur einhergehend mit einem Antrag auf mittelbare Förderung beim Anbieter eingelegt werden. Die Begründung kann sein, dass das Finanzamt irrtümlich davon ausgeht, dass keine Förderberechtigung beim Ehemann vorliegt, diese aber nunmehr bei der ZfA beantragt wurde und man um Ruhen des Verfahrens bis zu einer Entscheidung der ZfA bittet. Sobald die ZfA entschieden hat, kann man diese Entscheidung dann nachreichen.
Ob die monatlich 160 EUR der Ehefrau notwendig sind, ist eine andere Baustelle. Von den 2100 EUR sind ja 2*300 EUR für die Kinder und 175 EUR eigene Förderung abzuziehen, so dass nur noch ein jährlicher Eigenanteil von 1325 EUR pro Jahr, also rund 110,50 EUR pro Monat reichen dürfte, um die volle Förderung zu erhalten. Hier scheint auch eine Reduzierung des Eigenanteils sinnvoll.
Dass die Zulage von Verwaltungskosten gefressen wird, ist keine neue Erkenntnis. Alle Produkte der privaten Altersvorsorge haben Kosten, die sich auf die Rendite auswirken. Der Unterschied ist nur der, dass bei der Riester Rente diese Kosten tranparent ausgewiesen werden müssen und somit sichtbar werden. Gerade bei Aktienorientierten Anlagen sind mehr Kosten zu erwarten als bei klassischen Verträgen, gleichzeitig kann allerdings die Nettorendite trotzdem bei langer Laufzeit besser sein.
Buchungstechnisch wird bei den Verträgen immer der Einstiegskaufpreis der Aktie als Guthaben ausgewiesen. Die Differenz zum aktuellen Kurs ist die sogenannte stille Bewertungsreserve und wird erst ausgewiesen, wenn dieser Aktienkursgewinn tatsächlich realisiert werden konnte, also bei Verkauf oder Umschichtung. Mit geringen Überschussbeteiligungen und schwachen Rückkaufswerten möchte der Anbieter die Anleger ermuntern, die Vertragslaufzeit durchzuhalten und so eine höhere Rendite zu erreichen. Diese Verfahrensweise war allerdings schon mehrfach Gegenstand höchstrichterlicher Streitigkeiten und ob das so richtig ist, kann man sicherlich mit einer Beratung bei der Verbraucherzentrale in Erfahrung bringen. Schlussendlich ist die jährliche Mitteilung eher eine sehr vorsichtige Prognose der Versicherung und man kann, wenn man durchhält, auch auf höhere Renditen hoffen.
Wenn man sich den Vertrag jetzt auszahlen lässt und rund 35 % bis 40 % weniger erhält als das aktuelle Guthaben und dann mit 7 bis 8 % investiert, braucht man schon ein Weilchen, um auf 100 % zu kommen. In gleichem Atemzug bekäme man bei der Riester Rente ja auch noch garantiert 2,5 % Zinsen, so dass man ja im Prinzip nur 4,5 - 5,5 % Differenz pro Jahr gewinnt (abzüglich der Kosten für den Kauf und die Verwahrung der ETF). Ganz grob gerechnet dürften das schon 10 - 12 Jahre sein, bis man auf +/- 0 ist. Es gilt auch hier wie so oft beim Geldanlegen: Hin und Her macht Taschen leer

Das Thema Huckepack nochmal kurz erläutert: Um förderberechtigt zu sein, muss man grundsätzlich entweder gesetzlich rentenversichert sein. Als Beamter kann man unmittelbar förderberechtigt werden, wenn man seinem Dienstherren erlaubt, seine Bezüge an die ZFA weiterzumelden. Die Zustimmung ist also materiell rechtliche Voraussetzung für eine unmittelbare Zulageberechtigung.
Alle, die nicht unmittelbar zulageberechtigt sind, können sich allerdings von ihrem Ehegatten huckepack nehmen, sofern der unmittelbar zulageberechtigt ist. Das ist völlig legitim.
Ob der Staat tatsächlich Rechtsnormen schafft, um sich ein paar Zulage zu sparen, glaube ich nicht. Die ZfA kann schlicht und ergreifend nur bei gesetzlich Versicherten den Mindesteigenbeitrag errechnen und bei Beamten ohne Kenntnis über die Höhe der Bezüge geht das nicht.
Insgesamt ist Riester allerdings ein sehr komplexes System, was nur sehr wenige durchschauen. Vereinfachungen wären da sicherlich sinnvoll und erforderlich.