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[NW] Rückforderung Anwärterbezüge
beatm:
@BStromberg
das ist auch gar nicht meine Frage. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Rückzahlungsverpflichtung ruht - z.B. ein fortführendes, weiterbildendes Studium.
Und ich suche nach Erfahrungswerten, die ein solches Studium absolviert haben nach der Anwärterzeit.
Dabei natürlich am besten keine Jura-Studenten, denn die sind ziemlich häufig. Bei einem Jura-Studium wird auch nicht zurückgefordert.
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