Autor Thema: Von DV abweichende Entscheidung des PR  (Read 2489 times)

Beluev

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Von DV abweichende Entscheidung des PR
« am: 18.08.2021 19:23 »
Hallo zusammen,
ich bin Ersatzmitglied im PR und zufällig bekomme ich mit, dass für eine Einzelperson ein Entscheidung getroffen wird, die nicht mit der DV im Einklang ist. Konkret geht es um die Bewilligung der Umwandlung zahlreicher Mehrarbeitestunden. insgesamt ist bei der nur teilzeitbeschäftigten Person ein Zeitraum von etwa sechs Monaten zusammen gekommen. An sich finde ich die Lösung damit früher in Ruhestand zu gehen sinnvoll. Das Problem das ich damit habe ist, dass wir keine Langzeitarbeitskonten haben und somit hier eine Einzelentscheidung getroffen wird.
Meine Vorstellung dazu wäre, dass im Prinzip jeder diese Option kennt und beantragen könnte. Da aber die DV diese Option nicht vorsieht, geht man ja davon aus, dass das nicht geht. Oder? Meine PR Kollegen argumentierten, man hätte ja nicht ablehnen können, da damit der Person auch nicht geholfen wäre. Das ist aber auch nicht mein Wunsch. Ich finde es nur sehr intransparent für andere Mitarbeiter und sehe da eine gewisse Benachteiligung. Liege da falsch?
Ausserdem würde mich interessieren, unter welchen Bedingungen man von der DV bei Entscheidungen überhaupt abweichen darf. Ich habe gelesen, dass es geht, wenn es für die Person günstiger ist. Ich nehme aber an, dass man das begründen müsste mit einer ggf, übergeordneten Norm (TvöD). Oder hat man mehr Spielraum?
Kann man das irgendwo nachlesen?

Spid

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #1 am: 18.08.2021 19:26 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #2 am: 18.08.2021 20:02 »
Aber, wenn es in der DV auch keine Option dieser Art gibt, ist dann diese Einzelfallentscheidung zulässig? Dafür spricht ja, dass man das Problem in diesem Fall gut gelöst hat.

Spid

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #3 am: 18.08.2021 20:08 »
Der PR trifft überhaupt keine Entscheidung, er wird ggfs. an einer Maßnahme beteiligt und kann ihr ggfs. widersprechen.

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #4 am: 18.08.2021 20:25 »
Ok, dann frage ich mal anders. Auf welcher Basis kann der PR eine solche Entscheidung wie dargestellt treffen, wenn es doch keine Regelung gibt in diesem Fall? Darf er beliebig von der DV abweichen?

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #5 am: 18.08.2021 20:32 »
Sorry, ich korrigiere. Auf welcher Basis stimmt er zu? Reicht da der Vorteil der betroffenen Person? Ich verstehe vielleicht das Prinzip immer noch nicht ganz. Intuitiv würde ich sagen, ich schaue in der DV. Dann stelle ich aber fest, alle Massnahmen, die zum Abbau der überstunden führen sollten wurden nicht angewendet, auch auf Wunsch der Person (Erhöhung der Arbeitszeit). Abgelehnt hätte ich den Antrag auch nicht, aber nachgefragt, ob jeder diese Option nutzen kann.

Spid

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #6 am: 18.08.2021 20:58 »
Es bedarf bei einem Antrag auf Zustimmung zu einer Maßnahme keine Gründe zur Zustimmung, sondern solcher für eine Ablehnung. Wenn nicht zeitgerecht abgelehnt wird, wird die Zustimmung des PR fingiert. Ich sehe allerdings nicht einmal unbedingt einen Mitbestimmungstatbestand.

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #7 am: 18.08.2021 21:23 »
Dann ist das so OK? Sehen Sie das Problem, dass andere diese Option nicht haben? Oder bin ich auf dem falschen Dampfer? Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, den Antrag zu stellen, weil das nach DV ja nicht vorgesehen ist.
Und eine weitere Frage, könnte man das nicht dann für weitere solche Fälle ebenfalls fordern? Falls die Dienststelle bei anderen ähnlichen Fällen sagt, geht nicht. Nach DV verfallen Stunden an einem Stichtag ab einer bestimmten Zahl.
Aber ich verstehe es wohl immer noch nicht. Die DV ist doch quasi Gesetz. Ich kann das doch nicht per individuellen Antrag immer wieder neu verhandeln….

clarion

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #8 am: 18.08.2021 21:34 »
Es kommt beid er bEwertungd es Sachverhalts auch ein bisschen darauf an, wie die Überstunden zustande gekommen sind.

Wenn der AG durch ein Organisationsversagen sehendes Auges oder womöglich durch Anweisung von Mehrarbeit geduldet hat, dass sich eine Unzahl von Stunden auf dem Arbeitszeitkonto türmt, so ist das nicht dem Arbeitsnehmer anzulasten. Wenn ein MA jedoch überspitzt formuliert im Büro sitzend von 6 bis 18 Uhr Däumchen dreht, um hinterher eine Kompenation für "Überstunden" einzufordern, dann ist der Sachverhalt sicherlich anders zu bewerten.

Spid

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #9 am: 18.08.2021 21:39 »
Gem. Sachverhaltsschilderung geht es doch um Mehrarbeitsstunden. Mehrarbeitsstunden sind Arbeitsstunden. Arbeitsstunden im Tarifsinne können nicht verfallen. Verfallen können nur solche Zeitguthaben, im Rahmen von Gleitzeitregelungen im Sinne der Protokollerklärung zu §6 anfallen, es sei denn, sie sind angeordnet worden. Dabei handelt es sich nicht um Arbeitsstunden - und somit auch nicht um Mehrarbeit. Möglicherweise ist die DV ja rechtswidrig, wenn sie einen solchen Verfall vorsieht.

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #10 am: 18.08.2021 21:58 »
Danke! Ich glaube, das war mein Denkfehler. Mehrarbeit geht aber nur bei Teilzeit, richtig? Jemand der Vollzeit arbeitet, könnte dann einen solchen Antrag nicht stellen, oder?
Die DV wird demnächst überarbeitet und wir streiten schon länger um Begriffe wie Überstunden. Wir haben nämlich eine recht breite Rahmenarbeitszeit. Das Problem bei VollZeit ist dann eher, dass Personen diese Stunden ansammeln und sie verfallen… wenn aber die Arbeitslast das Abgleiten nicht zulässt, dürften auch diese nicht verfallen, korrekt? Dann geht es vermutlich in diesen Fällen eher um den Nachweis, dass sie eben gemacht werden mussten.
Ich muss mich damit wohl noch deutlich genauer befassen…

Spid

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #11 am: 18.08.2021 22:06 »
Auch Überstunden können nicht verfallen. Was für ein Antrag? Der einzige Antrag, mit dem sich der PR zu befassen hat, ist der der Dienststelle auf Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigenden Maßnahme.

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #12 am: 18.08.2021 22:08 »
In dem beschrieben Fall hatte die Person einen Antrag gestellt, dass sie die Stunden im Block zum vorzeitigen Renteneintritt nutzen darf.

Spid

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #13 am: 18.08.2021 22:12 »
Über den befindet aber nicht der PR. Der PR befindet über den Antrag der Dienststelle auf Zustimmung zu einer Maßnahme.

Beluev

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Antw:Von DV abweichende Entscheidung des PR
« Antwort #14 am: 18.08.2021 22:14 »
Ok, ich denke, es ist jetzt etwas klarer. Unsere DV ist vemutlich auch nicht ganz korrekt. Vielen Dank!