Autor Thema: [Allg] Auszahlung der Rentenbeiträge -- anschließende RV-pflichtige Tätigkeit  (Read 2877 times)

phili

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Hallo liebes Forum,
bis jetzt war ich nur stiller Mitleser, da ich auf meine Frage aber keine Antwort gefunden habe, muss ich jetzt doch ein neues Thema eröffnen.

Der folgende Sachverhalt würde mich interessieren:

Wie bekannt, kann man sich ja die selbst gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung auszahlen lassen, wenn in den letzten zwei Jahren keine versicherungspflichte Tätigkeit ausgeübt wurde, eine Verbeamtung auf Lebenszeit besteht und nicht mehr als 60 Beitragsmonate zusammen gekommen sind.

Was passiert denn nun aber nach der Auszahlung, wenn beispielsweise eine rentenversicherungspflichtige Nebentätigkeit ausgeübt wird (soweit ich das verstanden habe, würde der AG z.B. auch beim 450€-Job pauschal Abgaben dafür bezahlen).

- Beginnt der Timer für die 60 Beitragsmonate von vorne zu laufen?
- Hat man, sobald man mit den vorherigen Zeiten über 60 Monate kommt einen verringerten Anspruch auf Rente (der AG-Anteil wurde ja nicht ausbezahlt)?
- kann es zu einer Rückforderung der ausgezahlten Beiträge kommen?

Bei meinen Recherchen konnte ich leider nichts in der Richtung feststellen, vlt. hat sich damit ja schon mal jemand beschäftigt?

Danke und Gruß
Philipp
« Last Edit: 20.08.2021 02:42 von Admin2 »

Organisator

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- Beginnt der Timer für die 60 Beitragsmonate von vorne zu laufen?
- Hat man, sobald man mit den vorherigen Zeiten über 60 Monate kommt einen verringerten Anspruch auf Rente (der AG-Anteil wurde ja nicht ausbezahlt)?
- kann es zu einer Rückforderung der ausgezahlten Beiträge kommen?

Wenn die Beiträge erstattet wurden wirst du so gestellt, als hättest du nie Beiträge geleistet. Es ergeben sich keinerlei Ansprüche mehr, sowohl von der einen als von der anderen Seite.

Wenn du erneut Pflichtbeträge zahlst, beginnt alles wie von vorne, wobei AG-Beiträge aus einem 450€-Job keine Pflichtbeiträge in diesem Sinne sind.

was_guckst_du

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...wobei man nicht vergessen darf, dass nur die eigenen beiträge ausgezahlt werden und nicht die des AG...

...kannst du also beim 450 € Job vergessen!
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

phili

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Super, danke für die Antworten.
Das mit nur eigenen Beiträgen war mir klar.
Ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob man nicht durch den 450€-Job nicht auch anrechnungsfähige Zeiten erwirbt (laut einer meiner Recherche-Quellen sogar, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt), und dann evtl. eine Auszahlung der vorher gezahlten Beiträge nicht mehr möglich ist....

Aber dann passt auf jeden Fall alles, vielen Dank für die Auskunft :)

Organisator

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Super, danke für die Antworten.
Das mit nur eigenen Beiträgen war mir klar.
Ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob man nicht durch den 450€-Job nicht auch anrechnungsfähige Zeiten erwirbt (laut einer meiner Recherche-Quellen sogar, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt), und dann evtl. eine Auszahlung der vorher gezahlten Beiträge nicht mehr möglich ist....

Aber dann passt auf jeden Fall alles, vielen Dank für die Auskunft :)

Laut Sachverhalt wurde der 450€-Job erst nach der Beitragserstattung aufgenommen, daher wäre das unschädlich.
Ansonsten kannst du dich als Beamter nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, da du versicherungsfrei bist (also keine Versicherungspflicht besteht, von der man sich befreien lassen könnte).

Rentenonkel

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Super, danke für die Antworten.
Das mit nur eigenen Beiträgen war mir klar.
Ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob man nicht durch den 450€-Job nicht auch anrechnungsfähige Zeiten erwirbt (laut einer meiner Recherche-Quellen sogar, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt), und dann evtl. eine Auszahlung der vorher gezahlten Beiträge nicht mehr möglich ist....

Aber dann passt auf jeden Fall alles, vielen Dank für die Auskunft :)

Laut Sachverhalt wurde der 450€-Job erst nach der Beitragserstattung aufgenommen, daher wäre das unschädlich.
Ansonsten kannst du dich als Beamter nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, da du versicherungsfrei bist (also keine Versicherungspflicht besteht, von der man sich befreien lassen könnte).

Als Beamter ist man nur in der Beschäftigung als Beamter versicherungsfrei. In der Nebentätigkeit (also dem 450 EUR Job) ist man grundsätzlich versicherungspflichtig, kann der Versicherungspflicht jedoch widersprechen. Eine generelle Versicherungsfreiheit in einer Nebenbeschäftigung gibt es nur für Beamte, die schon Altersruhegehalt erhalten.

Sofern man in dem Nebenjob 60 Monate zusammenbekommt, kann man später auch eine gesetzliche Rente beantragen. Möglicherweise führt diese Rente dann aber zu einer Anrechnung auf die Pension.

Sofern man trotz versicherungspflichtigem Minijob keine 60 Monate zusammenbekommt, kann man sich die Beiträge nach einer Wartefrist von 24 Monaten (erneut) erstatten lassen. Es werden dann allerdings nur die Beiträge erstattet, die man als Versicherter selbst getragen hat.