Hallo liebes Forum,
bis jetzt war ich nur stiller Mitleser, da ich auf meine Frage aber keine Antwort gefunden habe, muss ich jetzt doch ein neues Thema eröffnen.
Der folgende Sachverhalt würde mich interessieren:
Wie bekannt, kann man sich ja die selbst gezahlten Beiträge zur Rentenversicherung auszahlen lassen, wenn in den letzten zwei Jahren keine versicherungspflichte Tätigkeit ausgeübt wurde, eine Verbeamtung auf Lebenszeit besteht und nicht mehr als 60 Beitragsmonate zusammen gekommen sind.
Was passiert denn nun aber nach der Auszahlung, wenn beispielsweise eine rentenversicherungspflichtige Nebentätigkeit ausgeübt wird (soweit ich das verstanden habe, würde der AG z.B. auch beim 450€-Job pauschal Abgaben dafür bezahlen).
- Beginnt der Timer für die 60 Beitragsmonate von vorne zu laufen?
- Hat man, sobald man mit den vorherigen Zeiten über 60 Monate kommt einen verringerten Anspruch auf Rente (der AG-Anteil wurde ja nicht ausbezahlt)?
- kann es zu einer Rückforderung der ausgezahlten Beiträge kommen?
Bei meinen Recherchen konnte ich leider nichts in der Richtung feststellen, vlt. hat sich damit ja schon mal jemand beschäftigt?
Danke und Gruß
Philipp