Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Auszahlung der Rentenbeiträge -- anschließende RV-pflichtige Tätigkeit
Rentenonkel:
--- Zitat von: Organisator am 23.08.2021 08:39 ---
--- Zitat von: phili am 21.08.2021 22:47 ---Super, danke für die Antworten.
Das mit nur eigenen Beiträgen war mir klar.
Ich war mir jetzt nur nicht sicher, ob man nicht durch den 450€-Job nicht auch anrechnungsfähige Zeiten erwirbt (laut einer meiner Recherche-Quellen sogar, wenn man sich von der Versicherungspflicht befreien lässt), und dann evtl. eine Auszahlung der vorher gezahlten Beiträge nicht mehr möglich ist....
Aber dann passt auf jeden Fall alles, vielen Dank für die Auskunft :)
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Laut Sachverhalt wurde der 450€-Job erst nach der Beitragserstattung aufgenommen, daher wäre das unschädlich.
Ansonsten kannst du dich als Beamter nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, da du versicherungsfrei bist (also keine Versicherungspflicht besteht, von der man sich befreien lassen könnte).
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Als Beamter ist man nur in der Beschäftigung als Beamter versicherungsfrei. In der Nebentätigkeit (also dem 450 EUR Job) ist man grundsätzlich versicherungspflichtig, kann der Versicherungspflicht jedoch widersprechen. Eine generelle Versicherungsfreiheit in einer Nebenbeschäftigung gibt es nur für Beamte, die schon Altersruhegehalt erhalten.
Sofern man in dem Nebenjob 60 Monate zusammenbekommt, kann man später auch eine gesetzliche Rente beantragen. Möglicherweise führt diese Rente dann aber zu einer Anrechnung auf die Pension.
Sofern man trotz versicherungspflichtigem Minijob keine 60 Monate zusammenbekommt, kann man sich die Beiträge nach einer Wartefrist von 24 Monaten (erneut) erstatten lassen. Es werden dann allerdings nur die Beiträge erstattet, die man als Versicherter selbst getragen hat.
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