Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Versetzung BA zu BAMF als Tarifbeschäftigte möglich?
BalBund:
Hallo Maroni, bitte nicht von Spid irritieren lassen, er stinkstiefelt gerne und gefällt sich dabei, insbesondere wenn es in seinem heiligen Gewässer, dem TVöD Forum passiert ;D.
Du bewirbst Dich, wenn Du genommen wirst gibt es einen Aufhebungsvertrag mit der BA und am nächsten Tag beginnt das Abenteuer BAMF.
Abordnung kommt für Dich nicht in Betracht, da Du als BA-MA dem TV-BA unterliegst und dort unter §4 abschließend geregelt ist, was eine Abordnung im Sinne des Tarifvertrags ist.
Im BAMF sind viele Mitarbeitende, die vorher bei der BA waren. TE IV und III entsprechen der Wertigkeit von E9 - E12, TE V E6 - E8.
Spid:
Ich beantworte lediglich die Fragen. Zwischen Einstellung, Abordnung und Versetzung gibt es nunmal handfeste rechtliche Unterschiede - allein schon die Wartezeit des KSchG… Ebenso sind Vereinbarungen zwischen AG nunmal bedeutungslos, weil AN nunmal keine Knechte sind, sondern Vertragspartner auf Augenhöhe. Und man sollte schon wissen, welche tariflichen Regelungen auf das eigene Arbeitsverhältnis Anwendung finden.
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