TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Voraussetzung für die Höhergruppierung ist mithin, daß man eine auszuübende Tätigkeit auszuüben hat, die dazu führt, daß man in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wird. Dabei enthalten sowohl Tätigkeitsmerkmale als auch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ggfs. Voraussetzungen in der Person. Diese sind ggfs. zu erfüllen, ansonsten findet die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe statt bzw. findet kein Eingruppierungsvorgang statt.