Autor Thema: Höhergruppierung TVÖD  (Read 7050 times)

Amelie

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Höhergruppierung TVÖD
« am: 22.08.2021 21:22 »
Hallo zusammen, ich hätte eine Frage an euch bezüglich einer Höhergruppierung im Tvöd (vka). Was sind die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung? Ich arbeite in der Buchhaltung und habe jetzt die kaufmännische Leitung übernommen (Jahresabschluss, Auswertungen etc.) leider habe ich keinen Hochschulabschluss sondern nur eine Ausbildung und 1 jährige Weiterbildung. Benötigt man zur Höhergruppierung auch einen Bachelorabschluss oder kann ich durch die Stelle höhergruppiert werden? Liebe Grüße

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #1 am: 22.08.2021 21:28 »
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Höhergruppierung ist die Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe. Voraussetzung für die Höhergruppierung ist mithin, daß man eine auszuübende Tätigkeit auszuüben hat, die dazu führt, daß man in eine höhere Entgeltgruppe eingruppiert wird. Dabei enthalten sowohl Tätigkeitsmerkmale als auch die Ausbildungs- und Prüfungspflicht ggfs. Voraussetzungen in der Person. Diese sind ggfs. zu erfüllen, ansonsten findet die Eingruppierung in die nächstniedrigere Entgeltgruppe statt bzw. findet kein Eingruppierungsvorgang statt.

TVÖD 2020

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #2 am: 23.08.2021 09:19 »
Würde bei Eingruppierung in die nächstniedrige Entgeltgruppe die Zulage zu der Entgeltgruppe gezahlt werden müssen, nach deren Tätigkeitsmerkmalen die Stelle geführt wird?

Praktisches Beispiel: Ein Verwaltungsfachangestellter (ohne A2) mit hat eine Stelle in, die die Tätigkeitsmerkmale der EG9c erfüllt. Dieser ist in die EG9b eingruppiert. Müsste dann die Zulage zur EG9c gezahlt werden?

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #3 am: 23.08.2021 09:24 »
Sofern die Eingruppierung aus der Vorbemerkung Nr. 2 resultiert, besteht kein Anspruch auf eine Zulage.

TVÖD 2020

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #4 am: 23.08.2021 09:37 »
Gibt es trotzdem Möglichkeiten, den Tarifbeschäftigten entweder
1. in die EG9c einzugruppieren oder
2. eine Zulage zur EG9c zu zahlen?


Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #5 am: 23.08.2021 09:54 »
Eine Eingruppierung ist nie möglich, Eingruppierung ist. Der Tarifvertrag legt lediglich Mindestarbeitsbedingungen fest.

Amelie

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #6 am: 23.08.2021 18:10 »
Ich verstehe es jetzt noch nicht ganz.. gibt es den Möglichkeiten z. B. In die 9a oder 9b höhergruppiert zu werden? Da die Stelle ja normalerweise auf einen Bilanzbuchhalter angepasst ist. Und was sind die Vorraussetzungen dafür?

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #7 am: 23.08.2021 18:17 »
Stellen sind tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist zunächst die auszuübende Tätigkeit. Erfüllt diese die Tätigkeitsmerkmale der E9c?

Amelie

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #8 am: 23.08.2021 18:20 »
Die Stelle erfüllt meines Wissens eine EG10. Wie könnte ich dann eingruppiert werden?

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #9 am: 23.08.2021 18:23 »
Was an „Stellen sind tariflich unbeachtlich“ hast Du nicht verstanden?

Maßgeblich ist zunächst die auszuübende Tätigkeit. Die Tätigkeitsmerkmale welcher Entgeltgruppe erfüllt diese?

Amelie

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #10 am: 23.08.2021 18:26 »
EG10 erfüllt dieses tätigkeitsmerkmal

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #11 am: 23.08.2021 18:27 »
Wie meinen?

Amelie

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #12 am: 23.08.2021 18:31 »
Die Stelle die ich jetzt ausführe entspricht laut stellenbüro eine EG10. Kann ich dann einen Antrag auf Höhergruppierung stellen

Spid

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #13 am: 23.08.2021 18:35 »
Stellen sind und bleiben tariflich unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

qwertz

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Antw:Höhergruppierung TVÖD
« Antwort #14 am: 24.08.2021 11:53 »
Stelle / Tätigkeit: ich denke Amelie meint ihre Tätigkeit im "Job". Das wird umganssprachlich einfach als Stelle/Position etc. bezeichnet.
Also lautet die Frage, wenn sie ein Tätigkeitsmerkmal einer höheren Entgeldgruppe erfüllt, müsste sie doch "automatisch" eine höhere Gruppe bekommen? Daran schließt sich die Frage an, warum bekommt sie diese nicht oder was kann sie tun, damit sie diese auch bekommt?
hab ich das jetzt richtig verstanden?